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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 341 CCS dal 2021

Art. 341 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 341 B. Indivisione / III. Effetti / 2. Direzione e rappresentanza / b. Delegazione ad un capo

b. Delegazione ad un capo

1 I partecipanti possono designare uno di essi quale capo dell’indivisione.

2 Questi rappresenta l’indivisione in tutti gli interessi che la concernono, e ne dirige l’attività economica.

3 L’esclusione degli altri dal diritto di rappresentanza è opponibile ai terzi di buona fede solo quando il rappresentante sia iscritto nel registro di commercio.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 II 273Arbeitsvertrag; Geltendmachung von Lohnansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aus dem blossen Zeitablauf innerhalb der Verjährungsfrist kann weder ein Verzicht auf die Ansprüche noch deren rechtsmissbräuchliche Geltendmachung abgeleitet werden.
Beschwerde; Verjährung; Rekurskommission; Arbeitsverhältnis; Geltendmachung; Forderung; Ansprüche; Verzicht; Beendigung; Verjährungsfrist; Arbeitnehmer; Beschwerdeführer; Recht; Arbeitsverhältnisses; Entscheid; Zeitablauf; Erwägungen; Urteil; Blosse; S-AG; Gesamtarbeitsvertrag; Auffassung; Beschwerdegegnerin; Arbeitsgericht; Klage; Gesetzgeber; Klägers; Aufzuheben; Zugewartet
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