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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 340CPC from 2022

Art. 340 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 340

159 Protective measures

The enforcement court may order protective measures, if necessary without hearing the opposing party beforehand.

159 Amended by Art. 3 No 1 of the FD of 11 Dec. 2009 (Approval and Implementation of the Lugano Convention), in force since 1 Jan. 2011 (AS 2010 5601; BBl 2009 1777).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 340 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV220006Vollstreckung (Schutzschrift, unentgeltliche Rechtspflege, Kostenfolgen)Recht; Schutzschrift; Unentgeltliche; Beschwerde; Rechtspflege; Verfahren; Gesuch; Partei; Schutzschriftverfahren; Vorinstanz; Tochter; Beschwerdeverfahren; Gesuchs; Parteien; Anspruch; Entscheid; Gericht; Massnahme; Aussichtslos; Gesuchsgegner; Rechtsmittel; Superprovisorische; Unentgeltlichen; Vollstreckung; Urteil; Anträge; Abgewiesen; Bundesgericht; Hintergr; Abzuweisen
ZHPS160103ArresteinspracheBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführer; Rerinnen; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Recht; Arrests; LugÜ; Sicherung; Arrestschuldner; Vermögens; Griechische; Genswerte; Vorinstanz; Treuhand; Vermögenswerte; Beschwerdegegnerin; Nachfolgend; Sicherungsmassnahme; Massnahme; Glaubhaft; Foundation; Schweiz; Konto; Urteil

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.74 (AG.2020.228)Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Rechts; Mögen; Vermögen; Werde; Worden; Appellation; Beschwerde; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Werden; Gemäss; Editionsurteils; Berechnung; Vollstreckungsgesuch; Aufstellung; Entscheid; Erwägungen; Welche; AaO; Appellationsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 693 (5A_899/2016)Art. 47 Abs. 2 LugÜ, Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG; Sicherungsmassnahme nach Vollstreckbarerklärung einer in Griechenland erlassenen Beschlagnahme von Vermögenswerten. Die konservative Beschlagnahme nach griechischem Zivilprozessrecht gibt nach der Vollstreckbarerklärung die Befugnis, als Sicherungsmassnahme den Arrest gemäss Art. 271 ff. SchKG zu verlangen (E. 3). Arrest; LugÜ; Recht; Sicherung; Beschwerde; Sicherungsmassnahme; Beschwerdeführerin; Vollstreckbar; Griechische; Order; Rechtsschutz; SchKG; Beschlagnahme; Urteil; Entscheid; Obergericht; Massnahme; Arrestbefehl; Erklärte; Rechtsschutzentscheid; Vermögens; Ausländische; Forderung; Konservative; Griechischen; Vermögenswert; Athen; Massnahmen; Vermögenswerte
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