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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 34 StGB vom 2023

Art. 34 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 34

1 Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so beträgt die Geldstrafe mindestens drei und höch­stens 180 Tagessätze.23 Das Gericht bestimmt deren Zahl nach dem Ver­schulden des Täters.

2 Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens 30 und höchstens 3000 Franken.24 Das Gericht kann den Tagessatz ausnahmsweise bis auf 10 Franken senken, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten.25 Es kann die maximale Höhe des Tagessatzes überschreiten, wenn das Gesetz dies vorsieht. Es bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum.26

3 Die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden geben die für die Bestimmung des Tagessatzes erforderlichen Auskünfte.

4 Zahl und Höhe der Tagessätze sind im Urteil festzuhalten.

23 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

24 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

25 Fassung des zweiten und dritten Satzes gemäss Anhang Ziff. 5 des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

26 Vierter Satz eingefügt durch Anhang Ziff. 5 des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 34 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220483Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Ehefrau; Notstand; Geschwindigkeit; Gericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staatsanwalt; Winterthur; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Verteidigung; Vorinstanz; Täter; Amtlich; Aufgr; Verletzung; Amtliche; Spital; Busse; überschreitung; Sinne
ZHSB220111Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Amtlich; Nötigung; Amtliche; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Sinne; Verhalten; Gewalt; Vorfall; Berufung; Versucht; Geldstrafe; Aussage; Amtlichen; Aussagen; Suchte; Beziehung; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Prot
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.144Löschung im AnwaltsregisterAnwalt; Beschwerde; Anwalts; Beschwerdeführer; Urteil; Recht; Register; Anwaltskammer; Rechtlich; Bundesstrafgericht; Löschung; Entscheid; Rechtliche; Verwaltung; Kanzlei; Verurteilung; Gesellschaft; Verfahren; Vertrauen; Anwaltsberuf; Geschäftsführerin; Tagessätze; Handlung; Anwaltsregister; Verwaltungsgericht; Schweiz; Verhandlung; Bundesgericht; Weite
LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 241 (6B_1308/2020)
Regeste
Art. 34 und 2 StGB ; Strafzumessung, Wahl der Strafart, Geldstrafe, Übergangsrecht. Der Richter bestimmt bei der Aussprechung einer Strafe zuerst die Art der Strafe und setzt danach das Strafmass fest. Bei der Wahl der Strafart trägt er neben dem Verschulden des Täters, der Angemessenheit der Strafe, ihren Auswirkungen auf den Täter und auf seine soziale Situation sowie ihrer Wirksamkeit unter dem Gesichtswinkel der Prävention Rechnung (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).
Peine; Droit; Consid; Jours; Pécuniaire; Jours-amende; Sanction; Canton; L'ancien; L'auteur; Arrêt; être; Cantonal; Cantonale; Nouveau; Pénal; Culpabilité; Infraction; était; Liberté; Avait; Genre; Jugement; Application; Forme; Fédéral; Recourant; Compte; Devra; Applique
146 IV 311 (6B_1031/2019)
Regeste
Art. 2 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2 und Art. 66a sowie Art. 66b StGB ; strafrechtliches Rückwirkungsverbot in Bezug auf die neuen Bestimmungen über die Landesverweisung; Wiederholungsfall; retrospektive Konkurrenz bei Landesverweisung. Das Strafgericht kann die Landesverweisung erst dann anordnen, wenn der Täter die Anlasstat nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Landesverweisung begangen hat. Das Rückwirkungsverbot gilt grundsätzlich auch für Massnahmen (E. 3.2.2).
Landes; Landesverweisung; Gericht; Urteil; Recht; Beschwerde; Kokain; Massnahme; Kokaingemisch; Beschwerdeführer; Widerhandlung; Kreisgericht; Rechtsprechung; Betäubungsmittel; Gallen; Hinweis; Vorinstanz; Kreisgerichts; Schweiz; Kumulativ; Bestimmungen; Reinsubstanz; Qualifizierte; Begangen; Landesverweisungen; Absorptionsprinzip; Erweist; Person; Schuldig; Wiederholungsfall

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-6102/2017EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Schweiz; Einreiseverbots; Sicherheit; Interesse; Person; Ausschreibung; Betäubungsmittel; Verfügung; Massnahme; Wegweisung; Interessen; Akten; Ermessen; /Beilage; Unentgeltliche; Verfahren; SIS-II-VO; Betäubungsmittelgesetz; Ermessens; Humanitäre; Honorar; Urteil
B-6595/2017KartelleBeschwerde; Beschwerdeführerin; Auskunft; Vorinstanz; Auskunfts; Verfahren; Angefochten; Recht; Angefochtene; Wettbewerb; Verfügung; Untersuchung; Beschwerdeschrift; Sanktionsberechnung; Aussage; Unternehmen; Daten; Verfahren; Auskunftsverfügung; MwH; Liegende; Auskünfte; Wiedergutzumachende; Endentscheid; Relevant; Belasten; Vernehmlassung; Vorinstanzlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.15FINMA; Schuldig; Beschuldigte; Recht; Zahlungsmittel; Token; Beschuldigten; Berufung; Bundes; Ausgabe; Urteil; Geschäft; Rechtlich; Verfahren; Täter; Bewilligung; Verwaltung; Kammer; FINMAG; Rechtliche; Finanzmarkt; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Finanzintermediär; Erstinstanzliche
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HeimgartnerBasler Kommentar, 4. Aufl.2019
Stefan TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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