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Loi sur la TVA (LTVA)

Art. 34 LTVA de 2023

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Art. 34

Période fiscale

1 L’impôt est prélevé par période fiscale.

2 La période fiscale correspond à l’année civile.

3 L’AFC autorise l’assujetti qui en fait la demande à choisir l’exercice commercial comme période fiscale.75

75 Pas encore en vigueur (RO 2009 5203).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 II 80Art. 1 Abs. 3 lit. c, Art. 6 und 81 Abs. 1 MWSTG; Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Überwälzung der Mehrwertsteuer im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Verhältnis (hier: Beleihung). Erfolgen die steuerbaren Leistungen auf Grundlage eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses, richtet sich die Überwälzung der Steuer nach den privatautonomen Vereinbarungen. Bei Streitigkeiten ist Zivilklage vor der Ziviljustiz zu erheben (E. 2.4). Beruhen die steuerbaren Leistungen auf öffentlichem Recht, richtet sich entgegen dem Wortlaut von Art. 6 MWSTG auch die Überwälzung nach dem öffentlichen Recht. Das Rechtsverhältnis zwischen der Billag AG und den Gebührenpflichtigen ist öffentlich-rechtlicher Natur. Streitigkeiten bei der Überwälzung der etwaigen Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr sind verfügungsweise zu regeln (E. 2.5). Mehrwertsteuer; MWSTG; Steuer; Billag; Leistung; Leistung; Verfügung; Überwälzung; Urteil; öffentlich-rechtliche; Partei; Gebühr; öffentlich-rechtlichen; BAKOM; Gebühren; Beschwerde; Steuerpflichtig; Rechtsverhältnis; Streit; Eidgenössische; Leistungsempfangende; Vorinstanz; Privatrechtlichen; Person; Steuerpflichtigen; Objektiv; Leistungen; Zuständig; Erhebung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6527/2019MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Steuerperiode; Verjährung; Forderung; MWSTG; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Steuerforderung; Einsprache; Kontrolle; Sachverhalt; Vorliegenden; Mehrwertsteuer; Urteil; Frist; Einspracheentscheid; Festsetzung; Verfahren; Verjährungsfrist; Steuerperioden; Vorinstanz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Festsetzungsverjährung; Unterbrochen; Verfahrens; Einschätzungsmitteilung
A-6511/2019MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Steuerperiode; Verjährung; MWSTG; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführerin; Kontrolle; Steuerforderung; Einsprache; Sachverhalt; Mehrwertsteuer; Vorliegenden; Frist; Festsetzung; Urteil; Verfügung; Verjährungsfrist; Einspracheentscheid; Vorinstanz; Steuerperioden; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Festsetzungsverjährung; Entgelt; Einschätzungsmitteilung; Unterbrochen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.12Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Beschwerde; Steuer; Auslieferung; Recht; Beschwerdeführer; MWSTG; Steuerhinterziehung; Sachverhalt; Tatbestand; Rechtshilfe; Justiz; Barkeit; Täter; Deutschland; Mehrwertsteuer; Schweiz; Entscheid; Erfüllt; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Auslieferungsunterlagen; Württemberg; Justizministerium; Bundesstrafgerichts; Ersucht; Baden; Seitige
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