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Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV)

Art. 34 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 34 Dretgs politics

1 Ils dretgs politics èn garantids.

2 La garanzia dals dretgs politics protegia la furmaziun libra da la voluntad e la votaziun nunfalsifitgada.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 34 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 60/2016/39 Kantonsratswahl; Nachzählung, Losentscheid - Art. 34 Abs. 2 BV; Art. 2e Abs. 1 und Art. 26a WahlG; § 34 Proporzwahlverordnung. Bei der Proporzwahl für den Kantonsrat ist nur dann eine Nachzählung vorzuneh-men, wenn hinreichende Verdachtsmomente für Unregelmässigkeiten bestehen. Ist dies nicht der Fall, ist bei Stimmengleichheit auf einer Liste direkt das Los zu ziehen (Mehrheitsmeinung; E. 4.5). Der Umstand, dass in Neuhausen am Rheinfall überdurchschnittlich viele ungültige Wahlzettel gezählt worden sind, begründet für sich allein keinen Verdacht auf Un-richtigkeit des Ergebnisses (E. 5.1.2). Kanton; Kantons; Nachzählung; Kantonsrat; WahlG; Recht; Kantonsrats; Proporzwahl; Stimmen; Liste; Unregelmässigkeit; Abstimmung; Regierungsrat; Proporzwahlverordnung; Ergebnis; Unregelmässigkeiten; Wahlzettel; Kantonsratswahl; Ungültig; Knapp; Regelung; Auffassung; Neuhausen; Gemeinde; Verdacht; Ungültige; Knappe; Beschwerde; Kantonale; Abstimmungs
SHNr. 60/2016/10 und 60/2016/12 Einsicht in Sitzungsprotokolle der Kantonsratskommissionen; Rechtsschutz; Auslegung der massgebenden Vorschriften - Art. 47 Abs. 3 KV; Art. 14 Abs. 1bis KRG; Art. 8a und Art. 8b OrgG; Art. 44 Abs. 1 ilt. d JG; Art. 36 Abs. 1 VRG. Verfügungen des Kantonsratsbüros über die Gewährung des Rechts zur Einsicht in die Protokolle von Kantonsratskommissionen sind mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht anfechtbar (E. 1.2). Die angefochtenen Verfügungen sind aufgrund des Zeitablaufs weitgehend gegenstandslos geworden. Da es sich aber um eine grundsätzliche Frage handelt, welche andernfalls kaum rechtzeitig geklärt werden könnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an der Behandlung der gestellten Feststellungsanträge (E. 1.3). Die Sitzungen der Kantonsratskommissionen sind im Kanton Schaffhausen nicht öffentlich; in die Protokolle kann jedoch aufgrund der im Rahmen der Umsetzung der neuen Kantonsverfassung getroffenen Regelung von Art. 14 Abs. 1bis KRG nach Erledigung des betreffenden Geschäfts Einsicht genommen werden. Dies dient im Sinne einer Mittellösung der Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips bezüglich der Arbeit der Kantonsratskommissionen (E. 2). Absicht der vom Gesetzgeber getroffenen Mittellösung war es, die laufende Kommissionsarbeit vor öffentlicher Einflussnahme freizuhalten, aber die Einsicht in die Kommissionsprotokolle im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips zu ermöglichen. Die Einsicht in die Kommissionsprotokolle ist entsprechend dem vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Willen ab Abschluss der Beratungen im Kantonsrat und damit vor Ablauf der Referendumsfrist bzw. vor der allfälligen Durchführung einer Volksabstimmung zu gewähren. Der Schutz der demokratischen Willensbildung vor einer Irreführung der Stimmberechtigten durch aus dem Zusammenhang gerissene Äusserungen von Kommissionsmitgliedern kann kein Grund für die Verweigerung der Einsicht bzw. eine Ausdehnung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutzfrist sein. Vorbehalten bleiben überwiegende öffentliche oder private Interessen, die gegen eine Einsicht sprechen, was vor allem im Bereich der parlamentarischen Oberaufsicht denkbar ist (E. 3). Aus Verfassung und Gesetz kann nur ein Anspruch auf Einsicht in die Protokolle an Ort und Stelle und auf Anfertigung oder Aushändigung von schriftlichen Kopien, nicht aber auf Zustellung von Protokollen in elektronischer Form abgeleitet werden (E. 4). Kommission; Kanton; Kantons; Kantonsrat; Einsicht; Kantonsrats; Recht; Kommissionsprotokolle; Beschwerde; Protokoll; Öffentlichkeit; Verwaltung; Protokolle; Beratung; Verfügung; Geschäft; Beratungen; Abschluss; Kommissionsberatungen; Akten; Ratsbüro; Sitzung; Beschwerdeführer; Interesse; Volksabstimmung; Verfassung; Abstimmung; öffentlich; Verfügungen; Referendums
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2015.00612Vor dem zweiten Wahlgang für die Erneuerungswahl eines Friedernsrichters bzw. einer Friedensrichterin wurden in einem Zeitungsartikel negative Aussagen eines kommunalen Angestellten betreffend das Verhalten eines Kandidaten zitiert.Beschwerde; Beschwerdeführer; Abstimmung; Juni; Stimmen; Uster; Wahlgang; Behördliche; Stimmberechtigte; Zeitungsartikel; Stadt; Stellung; Stimmberechtigten; Rekurs; Handlung; Kandidat; Wahlkampf; Vorbereitungshandlung; Kandidaten; Intervention; Behauptungen; Aussage; Wahlresultat; Zusammenhang; Rechtsmittel; Kenntnisnahme; Oktober; Politische; Beschwerdeführers; Flugblatt
ZHVB.2010.00205StimmrechtsbeschwerdeStimm; Recht; Abstimmung; Beschwerde; Abstimmungs; Referendum; Ausstand; Beschwerdeführer; Referendumskomitee; Partei; Rechtsmittel; Verfahren; Röhl; Referendumskomitees; Stadt; Stimmberechtigten; Verfahrens; Behörde; November; Vorlage; Politische; Bundesgericht; Kölz/Bosshart/Röhl; Anordnung; Abstimmungszeitung; Verein; Wwwvgrzhch; Stimmrechtsbeschwerde; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 58 (9C_759/2020)
Regeste
Art. 34a BVG (je in der vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2016 in Kraft gestandenen und in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 24 (in der vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 in Kraft gestandenen Fassung), Art. 24a BVV 2 (in Kraft seit 1. Januar 2017); Überentschädigung im Bereich der weitergehenden beruflichen Vorsorge nach Eintritt des AHV-Rentenalters. Auslegung einer reglementarischen Bestimmung betreffend die Überentschädigungsberechnung nach Eintritt des ordentlichen AHV-Rentenalters anhand von Art. 24a Abs. 1 und 2 BVV 2 . Bezieht die berufsvorsorgeversicherte Person nach Erreichung des AHV-Rentenalters neben einer AHV-Altersrente auch UVG-Rentenleistungen, sind gemäss der genannten Bestimmung im Rahmen der vorzunehmenden Überentschädigungsberechnung die AHV-Rentenleistungen ebenfalls anzurechnen (E. 5 und 6.1).
Leistung; Leistungen; Rente; Vorsorge; Renten; Rentenalter; Beschwerde; Altersrente; Überentschädigung; Kürzung; Invalidenrente; Erreichen; Ordentliche; Rentenalters; Vorsorgeeinrichtung; Gekürzt; Berufliche; Reglement; Halbe; Ordentlichen; Anrechenbare; Person; Reglements; Vorsorgerechtliche; Ausländische; Urteil; Beschwerdegegnerin; Invalidität; AHV-Rente; Einkünfte
147 I 297 (1C_130/2020)
Regeste
Art. 82 lit. c BGG , Art. 34 Abs. 2 BV ; Art. 17 Abs. 3 des Gesetzes des Kantons Tessin über die politischen Rechte und Art. 10 Abs. 1 der dazugehörigen Verordnung. Grundsätze der Objektivität und Transparenz betreffend die in der Abstimmungsbotschaft enthaltenen Informationen zu einer kantonalen Volksinitiative. Die kategorische Behauptung der Regierung in der Abstimmungsbotschaft, die umstrittene Gesetzesinitiative bewirke eine Ungleichbehandlung und eine Verletzung von Bundesrecht, ist weder objektiv noch transparent noch vollständig, da es sich in Wahrheit um blosse Zweifel handelt (E. 4). Die den Stimmbürgern vor der Abstimmung abgebenen Informationen beschränkten sich zudem auf die Stellungnahmen des Staatsrats und des Beschwerdeführers, dem ersten Unterzeichner der Initiative, was das grosse Gewicht der mit der Abstimmungsbotschaft verbreiteten Informationen nicht aufzuwiegen vermochte. Angesichts der geringen Stimmendifferenz (50.26 % Nein-Stimmen und 49.74 % Ja-Stimmen) könnten die festgestellten Unregelmässigkeiten das Ergebnis der Volksabstimmung beeinflusst haben; diese muss deshalb aufgehoben werden (E. 5).
L'iniziativa; Diritto; Della; Dell'; Consid; Consiglio; Federale; Viola; Votazione; Tratta; Opuscolo; L'opuscolo; Stato; Parità; Informativo; Formazione; Trattamento; Governo; Avrebbe; Superiore; Dell'iniziativa; Essere; Delle; Accerta; Violazione; Fatti; Rileva; Disparità; Testo; Decisione

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6278/2018AufsichtsmittelBeschwer; Beschwerde; Wahlreglement; Kandidat; Wahlreglements; Stiftungsrat; Aufsicht; Gewerkschaft; Recht; Pensionskasse; Aufsichts; Beschwerdeführende; Vorsorge; Beschwerdeführenden; Person; Liste; Kandidierende; Wahlliste; Freien; Vorinstanz; Kandidierenden; Aufsichtsbehörde; Vorsorgeeinrichtung; Verfahren; Kandidaturen; Kandidaten; Personalverband; Proporz; Verfügung
E-1526/2017AusstandAusstand; Richter; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Daniel; Spruchkörper; Willisegger; Rechtsvertreter; Gesuchsteller; Zwischenverfügung; Verfahrens; Urteil; Gericht; Gesuchstellers; Ausstandsbegehren; Ausstandsgr; Instruktionsrichter; Eingabe; Beschwerde; Spruchkörpers; Bundesverwaltungsgerichts; Zusammensetzung; Praxis; Vorliegenden; Zufälligkeit; Eingaben; Richterin; Zufällig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2016.18Einstellung des Verfahrens (Art. 322 Abs. 2 StPO). Beschwerdelegitimation.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Bundesanwaltschaft; Partei; Prozess; Prozessordnung; Stadt; Beschwerdekammer; Rechte; Stimm; Interesse; Rechtlich; Verfahrens; Gemeinde; Verfahren; Interessen; Einstellung; Behörden; Prozessordnung; Bundesstrafgericht; Basel; Vorliegenden; Stimmenfang; Rechten; Rechtsmittel; Einstellungsverfügung
BB.2016.19Einstellung des Verfahrens (Art. 322 Abs. 2 StPO). Beschwerdelegitimation Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Bundesanwaltschaft; Partei; Prozess; Gemeinde; Stimm; Prozessordnung; Beschwerdekammer; Rechte; Interesse; Rechtlich; Verfahrens; Verfahren; Interessen; Einstellung; Behörden; Prozessordnung; Bundesstrafgericht; Basel; Vorliegenden; Stimmenfang; Parteirechte; Rechtsmittel; Einstellungsverfügung; Sachverhalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Gerold Steinmann Kommentar, 3. Aufl.2014
M. Hürzeler Handkommentar, Bern2010
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