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Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI)

Art. 34 LEI de 2021

Art. 34 Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI) drucken

Art. 34

1 Für den Fall einer Volksabstimmung kann der Kantonsrat ausnahmsweise beschliessen:

a.
der ganzen Vorlage oder einzelnen Bestimmungen eine Variante gegenüberzustellen;
b.
zusätzlich zur ganzen Vorlage auch über einzelne Bestimmungen abstimmen zu lassen.

2 Findet keine Volksabstimmung statt, so gilt die vom Kantonsrat verabschiedete Hauptvorlage.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 34 Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUJSD 2019 8Für das Bestehen eines Erlöschensgrundes nach Art. 61 AIG trägt die Behörde die objektive Beweislast. Die gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht von Art. 90 AIG ändert an dieser Beweislastverteilung nichts. Insofern liegt es nicht am betroffenen Ausländer zu beweisen, dass er sich in einem bestimmten Zeitraum in der Schweiz und nicht im Ausland aufgehalten hat, sondern an der Migrationsbehörde, das Gegenteil darzutun. Gelingt ihr dies nicht, so hat sie auf das Nichtvorhandensein von Erlöschensgründen zu schliessen. Die fehlende Mitwirkung der ausländischen Person in Bezug auf das Feststellen allfälliger Auslandaufenthalte kann nicht dazu führen, dass auf ihre Gesuche um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder um Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht eingetreten wird.Beschwerdeführer; Aufenthalt; Gesuch; Vorinstanz; Länger; Niederlassung; Aufenthaltsbewilligung; Erteilung; Niederlassungsbewilligung; Verlängerung; Mitwirkung; Beschwerdeführers; EU/EFTA; Gestellt; Mitwirkungspflicht; Könne; Gesuche; Berufen; Anhang; Schweiz; Unterlagen; Aufenthaltsrecht; Erlöschens; Zwischen; Hätte; Beweis; Jedoch; Erfüllt; Widerrufsgründe
BESK 2020 189Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, versuchte einfache Körperverletzung, Diebstahl etc.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2021.00533Verweigerung einer Niederlassungsbewilligung gestützt auf Art. 34 Abs. 2 AIG namentlich aufgrund des langjährigen Sozialhilfebezugs der Beschwerdeführerin und ihrer FamilieBeschwerde; Beschwerdeführerin; Kinder; Familie; Recht; Ehemann; Niederlassungsbewilligung; Sozialhilfe; Unentgeltliche; Erteilung; Integration; Ermessen; Erwerb; Betreuung; Entscheid; Eltern; Kammer; Sprachkompetenzen; Ermessens; Beistand; Migration; Anspruch; Erziehung; Sozialhilfebezug; Februar; Familienbegleitung; Verwaltungsgericht; Positiv; Rente
SOVWBES.2019.203Widerruf der Niederlassungsbewilligung und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Schweiz; Gericht; Recht; Urteil; Widerruf; Rechtlich; Niederlassungsbewilligung; Opfer; Interesse; Aufenthalt; Aufenthalts; Rechtliche; Ausländer; Kanton; Solothurn; Beschwerdeführers; Interessen; Migrations; Schuss; Aufenthaltsbewilligung; Entscheid; Obergericht; Migrationsamt; Widerrufs; Verschulden; Türkei; Kantons
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5059/2019Ordentliche EinbürgerungAufenthalt; Beschwerde; Einbürgerung; Bundes; Beschwerdeführer; Erfahre; Recht; Erteilung; Gesuch; Vorinstanz; Auslegung; Einbürgerungsbewilligung; Wortlaut; Enthalte; Kurzaufenthaltsbewilligung; Bundesverwaltungsgericht; Bewilligung; Kantons; Aufenthaltstitel; Verfügung; Gemeindeamt; Verfahren; Regelung; Gesetzgeber; Aufenthalte; Niederlassungsbewilligung; Angerechnet; Voraussetzungen; BVGer; Aufenthaltsdauer
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