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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Der Art. 339 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 339 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210583Rechtswidriger Aufenthalt (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Schuldig; Beschuldigte; Gericht; Beschuldigten; Verfahren; Amtlich; Amtliche; Urteil; Verteidigung; Bundes; Berufung; Recht; Bundesgericht; Staat; Beschwerde; Aufenthalt; Gericht; Amtlichen; Kantons; Schweiz; Verfahren; Aufenthalts; Bundesgerichtes; Entschädigung; Berufungsverfahren; Migration; Staatsanwaltschaft; Rechtswidrig; Wegweisung; Sinne
ZHUH210042Rückweisung der Anklage / Abschreibung des VerfahrensAnklage; Verfahren; Beschwerde; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Gericht; Verfahrens; Urteil; Beschwerdeführer; Rückweisung; Verfahren; Beschluss; Gerichts; Könne; Verteidigung; Vorfragen; Zürich; Treffe; Hauptverhandlung; Stellt; Angefochtene; Bundesgericht; Ergänzung; Nehmen; Zulässig; Aufgrund; Betreffend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
BSDG.2018.40 (AG.2021.160)Befangenheitsantrag gegen den Strafgerichtspräsidenten (BGer 1B_240/2021 vom 08.02.2022)Vorsitz; Sitzen; Vorsitzende; Beweis; Verfahren; Verteidiger; Ausstand; Verfahrens; Verhandlung; Verteidigende; Stehen; Partei; Gericht; Stellt; Werden; Stelle; Verteidigenden; Hauptverhandlung; Vorstehend; Verteidigung; Gestellt; Beweisanträge; Staatsanwalt; Strafgericht; Stunde; Vorfrage; Staatsanwaltschaft; Genommen; Oktober; Vorfragen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 188 (1B_524/2020)
Regeste
Art. 29 f. StPO, Art. 92 und 93 Abs. 1 lit. a BGG ; Eintretensfrage bei Trennung von Strafverfahren. Darstellung der früheren, uneinheitlichen Rechtsprechung (E. 1.2). Art. 92 BGG ist bei Verfahrenstrennungen nur anwendbar, wenn im konkreten Einzelfall die Frage der Verfahrenstrennung ausnahmsweise mit derjenigen der Zuständigkeit zusammenfällt (E. 1.3.1). Weil die Verfahrenstrennung zu erheblichen prozessualen Rechtsnachteilen führen kann (Verlust der Parteistellung) und vor dem Hintergrund der bundesgerichtlichen Praxis zu Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ist es angezeigt, die beschuldigte Person bei Verfahrenstrennungen (bzw. der Verweigerung einer Verfahrensvereinigung) nicht auf die Anfechtbarkeit des Endentscheids zu verweisen, sondern grundsätzlich einen drohenden, nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Sinne dieser Bestimmung zu bejahen (E. 1.3.2-1.3.5). Dass diese Voraussetzung im konkreten Fall gegeben ist, muss der Beschwerdeführer in schlüssiger Weise dartun (E. 1.4).
Beschwerde; Verfahren; Urteil; Verfahrenstrennung; Verfahren; Beschuldigte; Gutzumachend; Gutzumachenden; Bundesgericht; Person; Angefochten; Verfahrenstrennungen; Beschuldigten; Hinweis; Urteile; Sachen; Drohen; Verweigerung; Voraussetzung; Geschädigte; Zuständigkeit; Zwischenentscheid; Hinweisen; Drohenden; Rechtsprechung; Endentscheid; Angezeigt; Rechtsnachteile; Mitbeschuldigten; Verfügung
147 IV 127 (6B_973/2019)
Regeste
Art. 406 StPO ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Voraussetzungen für die Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens. Das Berufungsverfahren ist grundsätzlich mündlich. Es kann nur ausnahmsweise unter den engen Voraussetzungen von Art. 406 StPO schriftlich durchgeführt werden, deren Vorliegen von der Berufungsinstanz von Amtes wegen zu prüfen ist. Liegt ein Einverständnis der Parteien mit dem schriftlichen Verfahren vor, kann dieses die gesetzlichen Voraussetzungen von Art. 406 Abs. 2 StPO nicht ersetzen, sondern tritt zu diesen hinzu (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.1 und 2.2). Die Voraussetzungen von Art. 406 Abs. 2 lit. a und b StPO müssen dabei kumulativ vorliegen (E. 2.2.2).
Berufung; Urteil; Verfahren; Schriftlich; Schriftliche; Beschwerde; Schriftlichen; Recht; Verfahren; Schuldig; Verfahrens; Person; Voraussetzung; Beschwerdeführerin; Erstinstanzliche; Mündliche; Voraussetzungen; Sachverhalt; Berufungsverfahren; Angefochten; Verhandlung; Berufungsgericht; Verzichtet; Beschuldigte; Sachverhalts; Vorinstanz; Erstinstanzlichen; Partei; Rechtsprechung; Anwesenheit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2022.16Einsprache; Bundes; Frist; Befehl; Bundesanwaltschaft; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Person; Empfang; Wiederherstellung; Kammer; Schweizerischen; Beschwerde; Gültigkeit; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Schriftlich; Einsprachefrist; Fristen; Rückschein; Kommentar; Partei; Einzelrichterin; Zustellung; Empfangsbestätigung; Gerichtliche
SK.2021.43Einsprache; Befehl; Bundes; Gericht; Verfahren; Schriftlich; Frist; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Kammer; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Behörde; Verfügung; Partei; Staatsanwalt; -tägige; Einzelrichter; Verfahrenskosten; Zugestellt; Befehls; Erstinstanzliche; Fristgerecht; Entscheid; Tribunal; -tägigen; Gerichtliche
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