Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 338 ZPO vom 2021
Art. 338 Vollstreckungsgesuch
1 Kann nicht direkt vollstreckt werden, so ist beim Vollstreckungsgericht ein Vollstreckungsgesuch einzureichen.
2 Die gesuchstellende Partei hat die Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit darzulegen und die erforderlichen Urkunden beizulegen.
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Art. 338 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RB180018 | Forderung (Herausgabe von Steuererklärungen / Einwilligungserklärung) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Steuererklärungen; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Kammer; Beschluss; Fragliche; Beschwerdeführers; Liquidator; Fraglichen; Herausgabe; Gesellschaft; Urteil; Angefochtenen; Verfügung; Gericht; Partei; Liquidation; Einfache; Verpflichtet; Steueramt; Nachfolgend; Entscheide; Einfachen; Parteien; Verfahren |
ZH | RT170196 | Rechtsöffnung | Recht; Steuer; öffnung; Rechtsöffnung; Partei; Beschwerde; Definitive; Vorinstanz; öffnungstitel; Steuerrechnung; Verlustschein; Rechtsöffnungstitel; Veranlagungsverfügung; Steuerrechnungen; Betreibung; Bundes; Verlustscheine; Gericht; Rechtsöffnungsgesuch; Forderung; Tatsache; SchKG; Steuerforderung; Parteien; Tatsachen; Sachverhalt; Entscheid; Begründung; Klagten; Gesuch |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2019.74 (AG.2020.228) | Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Rechts; Mögen; Vermögen; Werde; Worden; Appellation; Beschwerde; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Werden; Gemäss; Editionsurteils; Berechnung; Vollstreckungsgesuch; Aufstellung; Entscheid; Erwägungen; Welche; AaO; Appellationsgericht |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 587 (4A_406/2015) | Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verbot; Ordnungsbusse; Verbots; Vorinstanz; Verfügung; Vollstreckung; Superprovisorisch; Entscheid; Instagram; Superprovisorische; Instagram-Account; Verhalten; Vorsorglich; Nichterfüllung; Rechtlich; Verletzung; Vorsorgliche; Zuwiderhandlung; Partei; Superprovisorischen; Recht; Beschwerdegegnerin; Beanstandet; Rechtliche; Massnahme; Gerichtliche; Bildzeichen |