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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 338 ZPO vom 2021

Art. 338 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 338 Vollstreckungsgesuch

1 Kann nicht direkt vollstreckt werden, so ist beim Vollstreckungsgericht ein Vollstreckungsgesuch einzureichen.

2 Die gesuchstellende Partei hat die Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit darzulegen und die erforderlichen Urkunden beizulegen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 338 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB180018Forderung (Herausgabe von Steuererklärungen / Einwilligungserklärung)Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Steuererklärungen; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Kammer; Beschluss; Fragliche; Beschwerdeführers; Liquidator; Fraglichen; Herausgabe; Gesellschaft; Urteil; Angefochtenen; Verfügung; Gericht; Partei; Liquidation; Einfache; Verpflichtet; Steueramt; Nachfolgend; Entscheide; Einfachen; Parteien; Verfahren
ZHRT170196RechtsöffnungRecht; Steuer; öffnung; Rechtsöffnung; Partei; Beschwerde; Definitive; Vorinstanz; öffnungstitel; Steuerrechnung; Verlustschein; Rechtsöffnungstitel; Veranlagungsverfügung; Steuerrechnungen; Betreibung; Bundes; Verlustscheine; Gericht; Rechtsöffnungsgesuch; Forderung; Tatsache; SchKG; Steuerforderung; Parteien; Tatsachen; Sachverhalt; Entscheid; Begründung; Klagten; Gesuch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2019.74 (AG.2020.228)Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Rechts; Mögen; Vermögen; Werde; Worden; Appellation; Beschwerde; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Werden; Gemäss; Editionsurteils; Berechnung; Vollstreckungsgesuch; Aufstellung; Entscheid; Erwägungen; Welche; AaO; Appellationsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 587 (4A_406/2015)Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verbot; Ordnungsbusse; Verbots; Vorinstanz; Verfügung; Vollstreckung; Superprovisorisch; Entscheid; Instagram; Superprovisorische; Instagram-Account; Verhalten; Vorsorglich; Nichterfüllung; Rechtlich; Verletzung; Vorsorgliche; Zuwiderhandlung; Partei; Superprovisorischen; Recht; Beschwerdegegnerin; Beanstandet; Rechtliche; Massnahme; Gerichtliche; Bildzeichen
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