1 Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis.
2 Der Arbeitgeber hat jedoch den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger Dienstdauer für zwei weitere Monate, gerechnet vom Todestag an, zu entrichten, sofern der Arbeitnehmer den Ehegatten, die eingetragene Partnerin, den eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen hinterlässt, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat.206
206 Fassung gemäss Anhang Ziff. 11 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).
2. Tod des ArbeitgebersKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RA140010 | arbeitsrechtliche Forderung | Beschwerde; Anspruch; Lohnnachgenuss; Kommentar; Vorinstanz; Arbeitnehmer; Kommentare; Beklagten; Beschwerdeverfahren; Urteil; Verstorbene; Gericht; Partei; Recht; Ehemann; Forderung; Höhe; Meilen; Lohnnachgenusses; Monatslöhne; Bundesgericht; Bezirksgericht; Arbeitnehmers; Verstorbenen; Arbeitgeber; Forderungen; Verrechnen; Branche; Verstorbenen; Unrichtig |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 V 121 (8C_713/2010) | Art. 13 Abs. 1 FamZG; Art. 10 FamZV. Rz. 519.1 der Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG (FamZWL) geht über die Gesetzes- und Verordnungsbestimmung hinaus; dem darin festgehaltenen Anspruch auf Familienzulagen während eines nicht spezifisch begründeten unbezahlten Urlaubs fehlt es somit an einer gesetzlichen Grundlage (E. 5). | Familienzulagen; Arbeit; Anspruch; Urlaub; FamZG; Unbezahlte; Arbeitnehmer; Anspruchs; Spezifisch; Verordnung; Unbezahlten; FamZV; Bundesrat; Ersatz; Lohnanspruch; Tatbestände; Mutterschaft; Regelung; Mutterschaftsurlaub; Urlaubs; Arbeitnehmerin; Begründeten; Zahlungspflicht; FamZWL; Bundesgesetz; Beschwerde; Verhältnisse; Gesetzliche; Anspruchsberechtigung; über |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2970/2015 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Bundes; Amtsdauer; Arbeitsverhältnis; Arbeitsverhältnisse; Beschwerde; Frist; Bundesanwalt; Beendigung; Kündigung; Regel; Regelung; Alter; Befristete; Auflösung;Amtsdauerverhältnis; Erreichen; StBOG; Arbeitsverhältnisses; Beschwerdeführer; Ordentliche; Person; Recht; Amtsdauerverhältnisse; Vorinstanz; Rentenalter; Vertrauen; Gewählt; Bundesanwalts; Gesetzes |
BVGE 2015/32 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Arbeitsverhältnis; Amtsdauer; Arbeitsverhältnisse; Bundes; Kündigung; Beendigung; Regel; Amtsdauerverhältnis; Regelung; Befristete; Arbeitsverhältnisses; Auflösung; Ordentliche; Amtsdauerverhältnisse; Erreichen; Botschaft; Rentenalter; Alter; Person; Gesetzes; Bestimmungen; Della; Persona; Beendigungs; Travail; Gewählt; Gewählte; AArt; Rentenalters |