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Strafgesetzbuch (StGB)

Der Art. 337 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2023 nicht aufgenommen.

Art. 337 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB140231Urkundenfälschung etc. Schuldig; Beschuldigte; Verfahren; Schuldigten; Berufung; Verjährung; Beschuldigten; Verfahren; Recht; Recht; Privatkläger; Verteidigung; Urteil; Amtlich; Verfahrens; Amtliche; Verfahrens; Anklage; Erstinstanzliche; Staatsanwaltschaft; Rungsfrist; Entschädigung; Privatklägers; Untersuchung; Berufungsverhandlung; Vorinstanz; AStGB; Rechtsmittel; Verjährungsfrist; Genugtuung
SOSTAPA.2004.1Mehrfache qualifizierte SachbeschädigungSchaden; Recht; Recht; Einheit; Delikt; Handlung; Verjährung; Sachbeschädigung; Schadens; Rechtlich; Bundesgericht; Verjährungsrechtlich; Rechtsprechung; Verjährungsrechtliche; Schuldig; Möge; Objektiv; Beschuldigten; Einheitlich; Handlungen; Fortgesetzte; Setze; Qualifikation; Baren; Einheitliche; Objektive; Delikte; Fortgesetzten; Verhalten; Qualifizierte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2009/65UrteilStrafvollzug, Art. 59 StGB (SR 311.0). Rechtmässigkeit des Vollzugs einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB in der Strafanstalt Pöschwies (Verwaltungsgericht, B 2009/65). Beschwerde; Massnahme; Beschwerdeführer; Therapeutische; Anstalt; Pöschwies; Stationäre; Therapeutischen; Vollzug; Recht; Behandlung; Stationären; Vorinstanz; Vollzug; Stellung; Sinne; Entlassung; Beschwerdeführers; Therapeut; Bedingte; Kantons; Verfügung; Gallen; Massnahmen; Therapeuten; Psychische; Behandelt; Vollzugs; Täter; Akten
SGB 2005/216Entscheid Steuerstrafrecht, Art. 2, Art. 71 lit. b und c sowie Art. 337 StGB (SR). Anwendung des strafrechtlichen Grundsatzes des milderen Rechts im Zusammenhang mit der Verjährung. Je-de Hinterziehungshandlung des Steuerpflichtigen, die zu ei-ner unvollständigen Veranlagung führt, stellte eine eigene Tat dar. Es liegen weder ein Dauerdelikt nach Art. 71 lit. c StGB noch eine natürliche oder tatbestandliche Handlungs-einheit im Sinne von Art. 71 lit. b StG vor. Gestützt auf Art. 2 bzw. Art. 337 StGB sind die einzelnen unvollständig veranlagten Steuerperioden auch hinsichtlich der Verjährung für sich zu betrachten (Verwaltungsgericht, B 2005/216). Steuer; Recht; Recht; Beschwerde; Verjährung; Steuerhinterziehung; Steuerjahr; Steuerjahre; Verwaltungsrekurskommission; Rechtlich; Begangen; Unvollständig; Beschwerdeführer; Schuldig; Mildere; Tatbestand; Veranlagung; Grundsatz; Verhalten; Taten; Bundesgericht; Entscheid; Beschwerdegegner; Handlungen; Angeschuldigte; Dauerdelikt; Einheit; Steuergesetz; Beurteilung; Kommentar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 IV 86Gewaltsame Erzwingung des Beischlafs mit einem Mädchen unter 16 Jahren; Verjährung, altes und neues Recht (Art. 191 aStGB, Art. 187, 190 und Art. 337 StGB). Die Strafverfolgung wegen gewaltsamer Erzwingung des Beischlafs mit einem Mädchen unter 16 Jahren verjährte auch während der Geltungsdauer von Art. 187 Ziff. 5 StGB vom 1. Oktober 1992 bis zum 31. August 1997 in zehn Jahren, unabhängig davon, ob die Handlung auf der Grundlage des alten Sexualstrafrechts als Unzucht mit Kindern oder auf der Grundlage des neuen Sexualstrafrechts als Vergewaltigung beurteilt wird. Die besondere Verjährungsfrist von fünf Jahren gemäss Art. 187 Ziff. 5 StGB galt nur für die vor und die nach dem Inkrafttreten des neuen Sexualstrafrechts begangenen sexuellen Handlungen mit Personen unter 16 Jahren ohne Anwendung von psychischem Druck und ohne Einsatz von Nötigungsmitteln (E. 3). Handlung; Kindern; Handlungen; AStGB; Verjährung; Sexualstrafrecht; Nötigung; Sexuellen; Unzucht; Verjährungsfrist; Vergewaltigung; Sexualstrafrechts; Beischlafs; Tatbestand; Altrechtlich; Erzwingung; Neurechtlich; Tatbestände; Mädchen; Gewaltsame; Druck; Psychischem; Inkriminierte; Inkrafttreten; Einsatz; Gewalt; Nötigungsmitteln; Urteil; Erfüllen
121 III 60Kündigungsrecht und Begründungspflicht (Art. 335 OR); Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Eine Kündigung entfaltet ihre Wirkung unabhängig davon, ob der Begründungspflicht nachgekommen wird. Sie bleibt von den Sanktionen unberührt, die an eine Verletzung der Begründungspflicht anknüpfen; insbesondere besteht für den Fall einer unwahren Begründung keine gesetzliche Vermutung, die Kündigung sei missbräuchlich (E. 3b und c). Für die Anwendung des allgemeinen Rechtsmissbrauchsverbots bleibt neben den gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen wenig Raum. Die unwahre Begründung als solche stellt keinen Rechtsmissbrauch dar (E. 3d). Kündigung; Begründung; Missbräuchlich; Kündigungsgr; Klagte; Begründungspflicht; Rechtsmissbrauch; Missbräuchlichkeit; BK-REHBINDER; Beklagten; Kündigungsgründe; Gesetzliche; KAENEL; STREIFF/VON; Entschädigung; Kündigte; Angegebenen; Verletzung; Hinweis; Unwahre; Falsch; Gekündigte; Partei; Verein; Urteil; Kündigung; Entschädigungsanspruch; Gekündigt; Arbeitsverhältnis; Fällen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1719/2006ZölleBeschwerde; Bundes; Recht; Beschwerdeführenden; Recht; Gewicht; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Bundesgericht; Verfahren; Entscheid; Verwaltung; Verjährung; Zollkontingent; Bundesgerichts; Einfuhr; Revision; Einvernahme; Bundesverwaltungsgerichts; Gewichts; Leistungspflicht; Zollzahlungspflicht; Schnittblumen; Rechtlich
A-3044/2008ZölleBeschwerde; Bundes; Beschwerdeführer; Gewicht; Recht; Urteil; Schnittblumen; Entscheid; Beschwerdeführerin; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Leistung; Einfuhr; Zollkontingent; Verfahren; Leistungspflicht; Schweiz; Verjährung; Rechnung; Bundesgerichts; Abgabe; Aussage; Kontingent; Verwaltung; Zollkreisdirektion; Basel; Gewichts; Wasser

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2011.33Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 25 StGB)Anklage; Bundes; Wette; Person; Wetten; Verfahren; Wettanbieter; Schuldig; Anklageschrift; Bundesanwaltschaft; Stunden; Betrug; Recht; Wettanbietern; Beschuldigte; Verfahren; Akten; Beschuldigte; Verfahrens; Verteidigung; Beweis; Personen; Urteil; Manipulation; Geschädigt; Entschädigung; Gespräch; Gericht
SK.2012.21Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB), versuchter gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 StGB i.V.m. Art. 25 StGB), Gehilfenschaft zu versuchtem gewerbsmässigem Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 und Art. 25 StGB) Anklage; Verfahren; Bundes; Gossau; Wette; Person; Spiel; Wetten; Schuldig; Betrug; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Wettanbieter; Anklageschrift; Verfahren; Recht; Anklageschriften; Manipulation; Beschuldigte; Beschuldigte; Personen; Verfahrenskosten; Gehilfenschaft; Gericht; Verteidigung; Spiele; Gewerbsmässigem
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