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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 336 StPO vom 2023

Art. 336 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 336

Beschuldigte Person, amtliche und notwendige Verteidigung

1 Die beschuldigte Person hat an der Hauptverhandlung persönlich teilzunehmen, wenn:

a.
Verbrechen oder Vergehen behandelt werden; oder
b.
die Verfahrensleitung ihre persönliche Teilnahme anordnet.

2 Die amtliche und die notwendige Verteidigung haben an der Hauptverhandlung persönlich teilzunehmen.

3 Die Verfahrensleitung kann die beschuldigte Person auf ihr Gesuch hin vom persönlichen Erscheinen dispensieren, wenn diese wichtige Gründe geltend macht und wenn ihre Anwesenheit nicht erforderlich ist.

4 Bleibt die beschuldigte Person unentschuldigt aus, so sind die Vorschriften über das Abwesenheitsverfahren anwendbar.

5 Bleibt die amtliche oder die notwendige Verteidigung aus, so wird die Verhandlung verschoben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 336 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU220046Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordnungSchuldig; Verfahren; Beschuldigte; Berufung; Vorinstanz; Schriftlich; Gericht; Schriftliche; Urteil; Verfahrens; Beschuldigten; Stadtrichteramt; Erstinstanzliche; Hauptverhandlung; Teilnahme; Mündlich; Schriftlichen; Befehl; Entscheid; Beschuldigte; Entschädigung; Person; Einsprache; Frist; Beschuldigten; Eingabe; Erstinstanzlichen; Mündliche; Begründet; Zürich
ZHSU220011Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordungVerfahren; Vorinstanz; Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Stadtrichteramt; Schriftlich; Gericht; Urteil; Hauptverhandlung; Beschuldigten; Einsprache; Erstinstanzliche; Schriftliche; Beschwerde; Bundesgerichtsgesetzes; Verbindung; Akten; Covid-; Befehl; Widerhandlung; Epidemiengesetz; Zürich; Mündliche; Entscheid; Frist; Verzichtete; überwies; Mündlichen; Neubeurteilung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2021.27 (AG.2021.364)Rechtzeitigkeit der BerufungsanmeldungBerufung; Schuldig; Berufungsklägerin; Verhandlung; Verfahren; Werden; Person; Entscheid; Erhalten; Bundesgericht; Schwer; Zustellung; Gericht; Strafsachen; Februar; Verfahrens; Unentschuldigt; Schreiben; Beschuldigte; Sprach; Einzelgericht; Spreche; Sendung; Führt; Persönlich; Stellt; Könne; Erscheine; Zurück; Einsprache
BSHB.2018.54 (AG.2018.811)Abweisung des HaftentlassungsgesuchsSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Sicherheit; Werden; Sicherheitshaft; Auflage; Person; Strafprozessordnung; Haftentlassung; Gericht; Beschwerdeführers; Liegen; Befragung; Freiheit; Haftentlassungsgesuch; Verfahren; Kaution; Dezember; Ersatzmassnahme; Hauptverhandlung; Beschuldigte; Zwangsmassnahmengericht; Gemäss; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Kommentar; Strafvollzug; Amtliche; Zürich
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.14ASchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht
CA.2020.21Berufung; Berufungsführer; Bundes; Urteil; Stein; öffnen; Filter; Hinzufügen; Verfahren; Berufungsführers; Recht; Aussage; Einvernahme; Schuldig; Person; Behörde; Gericht; Amtlich; Verteidigung; Beamte; Amtliche; Aussagen; Beweis; Bundesgericht; Drohung; Mitarbeiter; Sicherheit; Verfahrens; Konfrontation

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wyder Kommentar, 42201
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