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Code pénal suisse (CPS)

Der Art. 335 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 335 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2018.73Ungehorsam gegen die Polizei (Einsprache)Schuldig; Beschuldigte; Polizei; Betreibung; Betreibungs; Betreibungsamt; Urteil; Berufung; Ungehorsam; Urteils; Beschuldigten; Verfahren; Ungehorsams; Vorinstanz; Übertretung; Verfahrens; Recht; Melden; Recht; Termin; Aufforderung; Polizeilich; Balsthal; Polizeiliche; Polizei; Busse; Fahrlässig; Staatsanwaltschaft; Sachverhalt; Habe
SOZZ.1974.18Hunde im Walde an der LeineHunde; Recht; Vogelschutz; Bundesgesetz; Leine; Massnahmen; Recht; Walde; Kanton; Gesetze; Gesetzes; Beschuldigte; Vorschrift; Gefährdung; Kantonale; Wildernde; Amtsblatt; Katzen; Regierungsrat; Kantone; Gewohnheitsrecht; Beschuldigten; Ermächtigt; Wildes; Herumlaufen; Dressur; Vertreter; Wildern; Dressur-Leine

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 IV 13 (6B_345/2011)Grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit (Art. 19 des Strafrechts des Kantons Appenzell A.Rh.), "Nacktwandern"; Gesetzgebungskompetenz der Kantone auf dem Gebiet des Übertretungsstrafrechts (Art. 335 Abs. 1 StGB); Bestimmtheitsgebot (Art. 1 StGB); persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV); Verbotsirrtum (Art. 21 StGB); Strafbefreiung wegen fehlenden Strafbedürfnisses (Art. 52 StGB). Die Kantone sind gestützt auf Art. 335 Abs. 1 StGB befugt, das "Nacktwandern" im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen (E. 3). Eine Norm, welche demjenigen Strafe androht, der "öffentlich Sitte und Anstand grob verletzt", ist hinreichend bestimmt (E. 4). Das "Nacktwandern" kann willkürfrei als grobe Verletzung von Sitte und Anstand qualifiziert werden (E. 5). Der Tatbestand setzt nicht voraus, dass der "Nacktwanderer" auf einen Menschen trifft, der dadurch in seinem Anstandsgefühl verletzt wird (E. 6). Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit verneint (E. 7). Verbotsirrtum verneint (E. 8). Keine Strafbefreiung wegen fehlenden Strafbedürfnisses (E. 9). Recht; Anstand; Sitte; Wandern; Nacktwandern; öffentlich; Kanton; Beschwerde; Recht; Rechts; Verletzt; Beschwerdeführer; Verhalten; Sittlichkeit; öffentlich; Appenzell; Kantons; Bundes; öffentliche; Verletzung; Hinweis; Kantonale; ARh; Grundrecht; Handlung; Hinweisen; Sittlichkeit; Übertretungsstrafrecht; Recht/AR
129 IV 276Art. 221, 222 und 335 Ziff. 1 StGB; kantonale Strafbestimmungen im Bereich der Feuerpolizei. Zulässigkeit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde zur Rüge, kantonale Normen griffen in den vom Bundesstrafrecht abschliessend geregelten Bereich ein (E. 1). Befugnis der Kantone, die Missachtung von Vorschriften über die Brandbekämpfung mit Strafe zu bedrohen (E. 2). Recht; Feuer; Recht; Beschwerde; Feuerschutz; Feuerschutzverordnung; Kantonale; Kanton; Eidgenössische; Beschwerdeführer; Nichtigkeitsbeschwerde; Rechts; Bereich; Kantone; Übertretung; Rechtsmittel; Verletzung; Staatsrechtliche; Fragliche; Rüge; Bestimmung; Eidgenössischen; Brand; Verhalten; Kantonales; Appenzell; Verursachung; Bestimmungen; Einzutreten; Rügt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.22Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies aStGB), qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB), eventualiter mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB), Steuerbetrug (Art. 186 Abs. 1 DBG und § 261 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Zürich). Schuldig; Beschuldigte; Recht; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Vermögens; Verfahren; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Werte; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Über; Geschäftsbesorgung; Vermögenswert; Zahlungen; Ungetreue; Vermögenswerte; Gericht; Höhe; Täter; Verfahren; Einziehung; Bestechung
RH.2014.21Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Rückzug der Beschwerden. Schuldig; Beschuldigte; Recht; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Vermögens; Verfahren; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Werte; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Über; Geschäftsbesorgung; Vermögenswert; Zahlungen; Ungetreue; Vermögenswerte; Gericht; Höhe; Täter; Verfahren; Einziehung; Bestechung
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