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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 335 OR de 2022

Art. 335 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 335

173

1 Le contrat de durée indéterminée peut être résilié par chacune des parties.

2 La partie qui donne le congé doit motiver sa décision par écrit si l’autre partie le demande.

173 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 18 mars 1988, en vigueur depuis le 1er janv. 1989 (RO 1988 1472; FF 1984 II 574).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 335 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220021Arbeitsrechtliche ForderungKündigung; Berufung; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Vorinstanzliche; Alter; Urteil; Klägers; Verfahren; Berufungsverfahren; Partei; Missbräuchlich; Vorinstanzlichen; Erwägung; Fürsorgepflicht; Missbräuchliche; Erwägungen; Erstinstanzliche; Parteien; Vorstehend; Erweise; Wonach; Pensionierung; Erhöhte; Arbeitnehmer; Erstinstanzlichen; Entschädigung; Vorbringen
ZHLA220001Arbeitsrechtliche ForderungBeklagten; Kündigung; Vorinstanz; Recht; Berufung; Zustimmung; Partei; Interesse; Tigkeit; Interessen; Nebentätigkeit; Entscheid; Beweis; Vertrauen; Lichkeit; Mandat; Parteien; Verhalten; Urteil; Verweis; Vertrauensverlust; Arbeitgeber; Annahme; Klage; Noven; Arbeitsverhältnis; Rungen; Hauptverhandlung; Missbräuchlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2016/4Entscheid Personalrecht, Forderung aus Arbeitsverhältnis (fristlose Kündigung), Arbeit; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Kinder; Arbeitsunfähigkeit; Prozent; Schaden; Recht; Klagt; Fristlos; Beklagten; Fristlose; PersG; Wichtigen; Klägers; Arbeitsverhältnisses; Gründen; Arbeitnehmer; Verwaltung; Arbeitgeber; Rechtfertigt; Schadenersatz; Gerechtfertigt; Klage; Zahlung; Auflösung; Nacken; Kaenel
SGK 2013/2Entscheid Personalrecht, Kündigung während der Probezeit, Art. 21 Abs. 2 PersG, Art. 25 Abs. 3 PersG in Verbindung mit Art. 336 ff. OR, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 77 lit. a PersG. Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortsetzt und sich langfristig bindet, wenn bereits während der Probezeit Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit dem übrigen Personal erkennbar werden (E. 2.1). Die Kündigung stand schon vor der Anhörung der Klägerin fest. Damit wurde ihr Gehörsanspruch in schwerer Weise verletzt. Die Kündigung erweist sich aufgrund der Art und Weise der Ausübung des Kündigungsrecht als missbräuchlich (E. 2.2). Vermögensrechtliche Folgen (E. 2.3), (Verwaltungsgericht, K 2013/2). Entscheid vom 23. September 2015 Kündigung; Beklagten; Besprechung; Klage; Person; Arbeitsverhältnis; Probezeit; PersG; Akten; Personal; Entschädigung; Vereinbarung; Verwaltungsgericht; Aktennotiz; Verzug; Geschäftsausschuss; Anstellung; Arbeitsverhältnisse; Missbräuchlich; Hinweis; Verbindung; Geschäftsausschusses; Präsident; Arbeitsverhältnisses; Gehör; Verzugs; Anspruch; Mitglied; Vorsitzende
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 342 (8C_721/2020)
Regeste
Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 3 AVIG ; Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV ; Beitragszeit vorzeitig Pensionierter. Die Rechtsprechung zur Beitragszeit bei einer vorzeitigen Pensionierung ist dahingehend zu ändern, dass neben den im Verordnungswortlaut genannten wirtschaftlichen Gründen auch die unverschuldete Entlassung einzubeziehen ist (E. 5.4 und 5.5).
Arbeit; Beschwerde; Vorzeitig; Wirtschaftlich; Recht; Alter; Pensionierung; Wirtschaftliche; Gründen; Entlassung; Beschwerdeführer; Vorzeitige; Wirtschaftlichen; Altersleistung; Person; Urteil; Arbeitslose; Vorsorge; Rechtsprechung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Freiwillig; Arbeitgeber; Beitragszeit; Beruflichen; Arbeitslosenentschädigung; Vorzeitigen; Bezug; Verwaltung
144 III 152 (4A_3/2017)Art. 77 Abs. 1 Ziff. 3 OR; Art. 335b OR; Berechnung der Probezeit. Ist der Tag des Stellenantritts bei der Berechnung der Probezeit mitzuzählen (E. 4)?
Probezeit; Stellenantritt; Frist; Stellenantritts; Arbeitsvertrag; Kündigung; Urteil; Vertrag; Schloss; Beschwerde; Berechnung; Abgeschlossen; Vertrags; Verfügung; Recht; Arbeitsverhältnis; Verlängert; Beschwerdeführer; Mitgezählt; Krankheit; Vorinstanz; Ziffer; Abrede; Prinzip; Verlängerte; Erfolgte; STREIFF/VON; Zürcher

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2019 I/3Auflösung des ArbeitsverhältnissesProbezeit; Arbeitsvertrag; Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Kündigung; Operation; Sachbearbeiterin; Partei; Interne; Urteil; Arbeitsverhältnis; Kontrollstelle; Bereich; Prova; Parteien; essai; Période; Massnahme; Periodo; Kündigungsfrist; Operationszentrale; Operationen; Arbeitsvertrags; Interesse; BVGer; Kommando; Vereinbart; Verantwortlich; Lohnklasse
C-7047/2016RentenanspruchBeschwerde; Beschwerdeführerin; IV-act; Fähig; Reise; Arztbericht; Diagnose; Schweiz; Vorinstanz; Unfähig; Depressiv; Patientin; Stellung; BVGer; Stellungnahme; Verfügung; Recht; Medizinisch; Bericht; Medizinische; BVGer-act; Depressive; Arztberichte; Begutachtung; ärztliche; RAD-Arzt; Begründe; Psychische; Reiseunfähigkeit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.318Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Arbeit; Filter; öffnen; Hinzufügen; Kündigung; Generalsekretärin; Probezeit; Urteil; Beschwerdegegner; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Urteile; Entschädigung; Recht; Arbeitsverhältnis; Bundesstrafgericht; Parteien; Verfügung; Beweis; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgerichts; Entscheid; Leiter; BVGer; Mitarbeiter; Frist
RR.2017.161Ansprüche aus Gleichstellungsgesetz (Art. 36 Abs. 4 BPG i.V.m. Art. 13 GIG).Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Bundes; Probezeit; Beschwerdegegner; Diskriminierung; Gericht; Gleichstellung; Mutterschaft; Recht; Gerichtsschreiber; Geschlecht; Gleichstellungsgesetz; Person; Arbeitszeit; Mutterschaftsurlaub; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Vorgesetzte; Recht; Wäre; Reduktion; Bundesverwaltungsrichter; Verlängerung; Vorgesetzten; Gerichtsschreiberin; Geschlechts; Mutterschaftsurlaubs; Entscheid

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
CHANSONBasler Kommentar, Obligationenrecht2010
Wolfgang PortmannBasler Kommentar, Art.3352007
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