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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 334 CCP de 2021

Art. 334 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 334

Dessaisissement

1 Lorsque le tribunal arrive à la conclusion que l’affaire pendante devant lui peut déboucher sur une peine ou une mesure qui dépasse sa compétence, il transmet l’affaire au tribunal compétent, au plus tard à la fin des plaidoiries. Celui-ci reprend la procédure probatoire depuis le début.

2 Le dessaisissement n’est pas sujet à recours.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 334 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220012Versuchte Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Vorinstanz; Recht; Recht; Berufung; Staat; Freiheit; Freiheitsstrafe; Privatkläger; Verfahrensbeteiligten; Urteil; Geldstrafe; Beschlagnahmt; Staatsanwaltschaft; Beschlagnahmte; Amtlich; Amtliche; Verteidigung; Erwiese; Mitbeschuldigte; Verwiesen; Ersuchte; Nötigung; Bargeld
ZHSB210628Versuchte NötigungSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Berufung; Urteil; Verteidigung; Vorinstanz; Tigung; Amtliche; Recht; Mitbeschuldigte; Tagessätze; Mitbeschuldigten; Grundstrafe; Ersuchte; Geldstrafe; Nötigung; Amtlichen; Zusatzstrafe; Staatsanwaltschaft; Versuchte; Verteidiger; Urteils; Tagessätzen; Urteilende; Beurteilende; Verfahren; Gericht; Höhe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.103 (AG.2019.387)versuchter Betrug und versuchte GeldwäschereiBerufung; Berufungskläger; Täter; Betrug; Werden; Halten; Schweiz; Delikt; Gemäss; Urteil; Polizei; Rechts; Person; Liegen; Betrugs; Anklage; Berufungsklägers; Geldwäscherei; Welche; Möglich; Stellt; Besondere; Landes; Übergabe; Hätte; Delikts; Berufungsverhandlung; Gleich; Verfahren; Erhalten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Richter; Urteils; Einzelrichter; Einzelgericht; Freiheitsstrafe; Kanton; Bedingte; Einzelgerichts; Urteilskompetenz; Beschwerde; Bedingten; Amtsgericht; Beurteilung; Beschwerdeführer; Solothurn; Staatsanwalt; Einzelrichters; Richter; Ambulante; Behandlung; GO/SO; Widerruf; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Grenze

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2013.1Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB)Bundes; Einsprache; Recht; Befehl; Eingabe; Verteidigung; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Beschwerde; Amtliche; Beschuldigte; Telefax; Frist; Staat; Kammer; Verteidigerin; Gericht; Eingaben; Schriftlich; Partei; Person; Bundesstrafgericht; Notwendige; Befehls; Frist; Gültigkeit; Staatsanwalt; Mangel

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Yvona Griesser Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich2010
Niklaus SchmidSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Zürich, St. Gallen2009
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