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Code de procédure civile (CPC)

Art. 333 CPC de 2023

Art. 333 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 333

Nouvelle décision sur le fond

1 Si le tribunal accepte la demande en révision, il annule la décision anté­rieure et statue à nouveau.

2 Il statue également dans la nouvelle décision sur les frais de la procédure antérieure.

3 Il communique sa décision aux parties avec une motivation écrite.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 333 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220033Revision ScheidungsurteilRevision; Gerin; Revisionsklägerin; Recht; Beschwerde; Richt; Vorinstanz; Beweis; Partei; Tatsache; Revisionsgesuch; Revisionsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Scheidung; Beweismittel; Unentgeltliche; Parteien; Rechtspflege; Revisionsgr; Gesuch; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Urteil; Gericht; Einkommen; Finanziellen; Sodann; Genden; Entstanden
ZHRY200003Revision (Eheschutz)Revision; Revisions; Revisionskläger; Revisionsbeklagte; Gesuch; Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Verfahren; Urteil; Revisionsbeklagten; Gesuchsgegner; Bezirksgericht; Entscheid; Partei; Parteien; Unterhaltsbeiträge; Revisionsklägers; Monatlich; Tatsache; Kostenvorschuss; Arbeit; [Gesuchsgegner]; Gericht; Berufungsverfahren; Obergericht; [Gesuchstellerin]; Einkommen; Verpflichtet; Horgen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.27 (AG.2018.646)Revision betreffend Urteil des Appellationsgerichts vom 15. Juli 2010Gesuch; Gesuchstellerin; Revision; Gesuchsgegner; Appellationsgericht; Urteil; Vereinbarung; Entscheid; Appellationsgerichts; Betreibung; September; Verfahren; Werden; AaO; Revisionsgesuch; Aufhebung; Hätte; Beschwerde; Gericht; Worden; Partei; September; Betrug; Bundesgericht; Zivilgericht; Parteien; Darlehen; November; Dieser; Forderung
BSDG.2016.26 (AG.2017.335)Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47)Entscheid; Revision; Gesuch; Revisions; Berufung; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Revisionsgesuch; Nebenintervenientin; Gericht; Partei; Verfahren; Abtretung; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Parteien; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Revisionsgesuchs; Ziffer; Bezahlen; Parteientschädigung; Klageverfahren; Forderung; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Prozesskosten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
96 II 266Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sachverständige; Gesuch; Vorsorgliche; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Beschwerde; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; örtlich; Beschwerdeführer; Ablieferung; Zuber; Werkes; Nichtigkeitsbeschwerde; Angefochten; Heimgartner; Vorgesehene; Nichtigkeitsklage; Zuständigkeit; Appellationshof; Urteil; Massnahme; Kanton
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