Code de procédure civile (CPC)
Der Art. 333 ZPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 333 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PC220033 | Revision Scheidungsurteil | Revision; Gerin; Revisionsklägerin; Recht; Beschwerde; Richt; Vorinstanz; Beweis; Partei; Tatsache; Revisionsgesuch; Revisionsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Scheidung; Beweismittel; Unentgeltliche; Parteien; Rechtspflege; Revisionsgr; Gesuch; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Urteil; Gericht; Einkommen; Finanziellen; Sodann; Genden; Entstanden |
ZH | RY200003 | Revision (Eheschutz) | Revision; Revisions; Revisionskläger; Revisionsbeklagte; Gesuch; Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Verfahren; Urteil; Revisionsbeklagten; Gesuchsgegner; Bezirksgericht; Entscheid; Partei; Parteien; Unterhaltsbeiträge; Revisionsklägers; Monatlich; Tatsache; Kostenvorschuss; Arbeit; [Gesuchsgegner]; Gericht; Berufungsverfahren; Obergericht; [Gesuchstellerin]; Einkommen; Verpflichtet; Horgen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | DG.2016.27 (AG.2018.646) | Revision betreffend Urteil des Appellationsgerichts vom 15. Juli 2010 | Gesuch; Gesuchstellerin; Revision; Gesuchsgegner; Appellationsgericht; Urteil; Vereinbarung; Entscheid; Appellationsgerichts; Betreibung; September; Verfahren; Werden; AaO; Revisionsgesuch; Aufhebung; Hätte; Beschwerde; Gericht; Worden; Partei; September; Betrug; Bundesgericht; Zivilgericht; Parteien; Darlehen; November; Dieser; Forderung |
BS | DG.2016.26 (AG.2017.335) | Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47) | Entscheid; Revision; Gesuch; Revisions; Berufung; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Revisionsgesuch; Nebenintervenientin; Gericht; Partei; Verfahren; Abtretung; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Parteien; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Revisionsgesuchs; Ziffer; Bezahlen; Parteientschädigung; Klageverfahren; Forderung; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Prozesskosten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
96 II 266 | Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). | Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sachverständige; Gesuch; Vorsorgliche; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Beschwerde; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; örtlich; Beschwerdeführer; Ablieferung; Zuber; Werkes; Nichtigkeitsbeschwerde; Angefochten; Heimgartner; Vorgesehene; Nichtigkeitsklage; Zuständigkeit; Appellationshof; Urteil; Massnahme; Kanton |