E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 333 ZPO vom 2023

Art. 333 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 333

Neuer Entscheid in der Sache

1 Heisst das Gericht das Revisionsgesuch gut, so hebt es seinen früheren Entscheid auf und entscheidet neu.

2 Im neuen Entscheid entscheidet es auch über die Kosten des früheren Verfahrens.

3 Es eröffnet seinen Entscheid mit einer schriftlichen Begründung.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 333 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220033Revision ScheidungsurteilRevision; Gerin; Revisionsklägerin; Recht; Beschwerde; Richt; Vorinstanz; Beweis; Partei; Tatsache; Revisionsgesuch; Revisionsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Scheidung; Beweismittel; Unentgeltliche; Parteien; Rechtspflege; Revisionsgr; Gesuch; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Urteil; Gericht; Einkommen; Finanziellen; Sodann; Genden; Entstanden
ZHRY200003Revision (Eheschutz)Revision; Revisions; Revisionskläger; Revisionsbeklagte; Gesuch; Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Verfahren; Urteil; Revisionsbeklagten; Gesuchsgegner; Bezirksgericht; Entscheid; Partei; Parteien; Unterhaltsbeiträge; Revisionsklägers; Monatlich; Tatsache; Kostenvorschuss; Arbeit; [Gesuchsgegner]; Gericht; Berufungsverfahren; Obergericht; [Gesuchstellerin]; Einkommen; Verpflichtet; Horgen
Dieser Artikel erzielt 16 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.27 (AG.2018.646)Revision betreffend Urteil des Appellationsgerichts vom 15. Juli 2010Gesuch; Gesuchstellerin; Revision; Gesuchsgegner; Appellationsgericht; Urteil; Vereinbarung; Entscheid; Appellationsgerichts; Betreibung; September; Verfahren; Werden; AaO; Revisionsgesuch; Aufhebung; Hätte; Beschwerde; Gericht; Worden; Partei; September; Betrug; Bundesgericht; Zivilgericht; Parteien; Darlehen; November; Dieser; Forderung
BSDG.2016.26 (AG.2017.335)Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47)Entscheid; Revision; Gesuch; Revisions; Berufung; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Revisionsgesuch; Nebenintervenientin; Gericht; Partei; Verfahren; Abtretung; Berufungsverfahren; Erstinstanzliche; Parteien; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Revisionsgesuchs; Ziffer; Bezahlen; Parteientschädigung; Klageverfahren; Forderung; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Prozesskosten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
96 II 266Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sachverständige; Gesuch; Vorsorgliche; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Beschwerde; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; örtlich; Beschwerdeführer; Ablieferung; Zuber; Werkes; Nichtigkeitsbeschwerde; Angefochten; Heimgartner; Vorgesehene; Nichtigkeitsklage; Zuständigkeit; Appellationshof; Urteil; Massnahme; Kanton
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz