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Codice di procedura penale (CPP)

Der Art. 333 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 333 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210394Vorsätzliches Vergehen gegen das Geldspielgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Anklage; Urteil; Beschuldigten; Sinne; Bande; Lokal; Recht; Sportwetten; Berufungskläger; Vorinstanz; Berufungsklägerin; Anklageschrift; Punkt; Gespa; Geldspielgesetz; Bandenmässigkeit; Vorinstanzlich; Erhalte; Verfahren; Verteidigung; Tatbestand; Gericht; Staatsanwaltschaft; Angebot; Qualifiziert; Vorinstanzliche; Vergehen
ZHSB210581Vorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Letzungen; Anklage; Staat; Rippe; Gutachten; Verletzung; Medizinisch; Medizinische; Staatsanwaltschaft; Aussage; Subdural; Aufgr; Verletzungen; Schütteln; Festgestellt; Vorliege; Stellten; Ursache; Blutung; Berufung; Tötung; Rippen; Sinne; Vorinstanz; Werden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.45 (AG.2021.562)mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BetmG und mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetmG sowie mehrfacher rechtswidriger AufenthaltSchuldig; Beschuldigte; Betäubungsmittel; Berufung; Beschuldigten; Anklage; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Urteil; Mehrfache; Drogen; Verfahren; Kokain; Ergehen; Werden; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Gemäss; Landes; Jedoch; Mehrfachen; Landesverweisung; Stellt; Haschisch; Welche; November; Anklageschrift; Verteidigung; Worden; Gericht
BSBES.2018.40 (AG.2019.29)Verfügung im Strafverfahren und Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung (BGer 1B_40/2019 vom 4. März 2019)Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Basel-Stadt; Staatsanwaltschaft; Werden; Verfahrens; Entscheid; Betreffend; Akteneinsicht; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Luzern; Führt; Kanton; Geltend; Amtliche; Eingabe; Gegenstandslos; Unbekannt; Beschwerdeführers; Februar; Appellationsgericht; Vorliegende; Hinweis; Oktober; Worden; Zusammen; Beantragt; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 167 (6B_1370/2019)
Regeste
Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2).
Berufung; Schuldig; Schuld; Recht; Anklage; Erstinstanzlich; Verfahren; Verfahren; Erstinstanzliche; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Echter; Beschuldigt; Verfahrens; Anschlussberufung; Schuldspruch; Berufungsverfahren; Erstinstanzlichen; Beschuldigte; Punkt; Nötigung; Zusätzlichen; Verfahrensgegenstand; Beschwerde; Person; Vorinstanz; Anklageschrift; Verschlechterungsverbot
141 IV 97Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Schwere; HIV-Infektion; Vorinstanz; Beschwerde; HI-Virus; Personen; Entscheid; Medizinische; Anklage; Urteil; Bundesgericht; Behandlung; Rechtsprechung; Lebensgefährlich; Psychische; Geschädigten; Einfache; Gesundheit; Schweren; Beschwerdeführer; Würdigung; Krankheit; Körperliche; Generalklausel; Infiziert; Therapie

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.5Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Berufung; Kammer; Recht; Verfahren; Entschädigung; Urteil; Stunden; Verfahren; Bundes; Honorar; Beschwerde; Berufungsverfahren; Rechtsanwalt; Amtliche; Aufwand; Verfahrens; Bundesgericht; Anklage; Verteidiger; Verteidigung; Kanton; Begründung; Schuldig; Entscheid; Honorarnote; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Bezirksgericht; Pauschal
SK.2017.52Mehrfacher wirtschaftlicher Nachrichtendienst, worin einmal versucht. Mehrfache Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses, worin einmal versucht. Vergehen gegen den unlauteren Wettbewerb.Schuldig; Beschuldigte; E-Mail; Kunde; Kunden; Bundes; Beschuldigten; Geheim; Daten; Darlehen; Geschäftsgeheimnis;Unternehmung; Recht; Datei; Geschäftsgeheimnisse; Liste; Wirtschaftlich; Bundesanwaltschaft; Wirtschaftliche; Darlehens; Geheim; Deutschland; Recht; Umsatz; Unternehmen; Anklage; Anhänge; Respektive

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus Schmid, Daniel JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. A., Zürich2018
SCHMIDPRAXISKOMMENTAR, Auflage, Zürich2013
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