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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 333CrimPC from 2020

Art. 333 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 333 Amending and adding charges

1 The court shall allow the public prosecutor the opportunity to amend the charges if in its view the circumstances outlined in the indictment could constitute a different offence but the indictment does not meet the statutory requirements.

2 If further offences by the accused come to light during the main hearing, the court may permit the public prosecutor to add charges to the indictment.

3 Additions are not permitted if the proceedings would be made unduly complex or this would affect the jurisdiction of the court or if a case involves co-offending or participation. In these cases, the public prosecutor shall commence preliminary proceedings.

4 The court may only base its judgment on a charge that has been amended or added to if the party rights of the accused and the private claimant have been observed. If necessary, it shall adjourn the main hearing.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 333 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210394Vorsätzliches Vergehen gegen das Geldspielgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Anklage; Urteil; Beschuldigten; Sinne; Bande; Lokal; Recht; Sportwetten; Berufungskläger; Vorinstanz; Berufungsklägerin; Anklageschrift; Punkt; Gespa; Geldspielgesetz; Bandenmässigkeit; Vorinstanzlich; Erhalte; Verfahren; Verteidigung; Tatbestand; Gericht; Staatsanwaltschaft; Angebot; Qualifiziert; Vorinstanzliche; Vergehen
ZHSB210581Vorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Letzungen; Anklage; Staat; Rippe; Gutachten; Verletzung; Medizinisch; Medizinische; Staatsanwaltschaft; Aussage; Subdural; Aufgr; Verletzungen; Schütteln; Festgestellt; Vorliege; Stellten; Ursache; Blutung; Berufung; Tötung; Rippen; Sinne; Vorinstanz; Werden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.45 (AG.2021.562)mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BetmG und mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetmG sowie mehrfacher rechtswidriger AufenthaltSchuldig; Beschuldigte; Betäubungsmittel; Berufung; Beschuldigten; Anklage; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Urteil; Mehrfache; Drogen; Verfahren; Kokain; Ergehen; Werden; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Gemäss; Landes; Jedoch; Mehrfachen; Landesverweisung; Stellt; Haschisch; Welche; November; Anklageschrift; Verteidigung; Worden; Gericht
BSBES.2018.40 (AG.2019.29)Verfügung im Strafverfahren und Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung (BGer 1B_40/2019 vom 4. März 2019)Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Basel-Stadt; Staatsanwaltschaft; Werden; Verfahrens; Entscheid; Betreffend; Akteneinsicht; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Luzern; Führt; Kanton; Geltend; Amtliche; Eingabe; Gegenstandslos; Unbekannt; Beschwerdeführers; Februar; Appellationsgericht; Vorliegende; Hinweis; Oktober; Worden; Zusammen; Beantragt; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 167 (6B_1370/2019)
Regeste
Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2).
Berufung; Schuldig; Schuld; Recht; Anklage; Erstinstanzlich; Verfahren; Verfahren; Erstinstanzliche; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Echter; Beschuldigt; Verfahrens; Anschlussberufung; Schuldspruch; Berufungsverfahren; Erstinstanzlichen; Beschuldigte; Punkt; Nötigung; Zusätzlichen; Verfahrensgegenstand; Beschwerde; Person; Vorinstanz; Anklageschrift; Verschlechterungsverbot
141 IV 97Art. 122 StGB; schwere Körperverletzung, vorsätzliche Infizierung mehrerer Personen mit dem HI-Virus. Die Infizierung mit dem HI-Virus erfüllt angesichts der tiefgreifenden und lebenslangen Beeinträchtigung der körperlichen und psychischen Gesundheit den Tatbestand der schweren Körperverletzung im Sinne der Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB. Dass die Übertragung des HI-Virus nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung keine lebensgefährliche Verletzung im Sinne von Art. 122 Abs. 1 StGB darstellt, steht damit nicht in Widerspruch (E. 2.4). Körper; Infektion; Körperverletzung; Schwere; HIV-Infektion; Vorinstanz; Beschwerde; HI-Virus; Personen; Entscheid; Medizinische; Anklage; Urteil; Bundesgericht; Behandlung; Rechtsprechung; Lebensgefährlich; Psychische; Geschädigten; Einfache; Gesundheit; Schweren; Beschwerdeführer; Würdigung; Krankheit; Körperliche; Generalklausel; Infiziert; Therapie

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2020.5Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Berufung; Kammer; Recht; Verfahren; Entschädigung; Urteil; Stunden; Verfahren; Bundes; Honorar; Beschwerde; Berufungsverfahren; Rechtsanwalt; Amtliche; Aufwand; Verfahrens; Bundesgericht; Anklage; Verteidiger; Verteidigung; Kanton; Begründung; Schuldig; Entscheid; Honorarnote; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Bezirksgericht; Pauschal
SK.2017.52Mehrfacher wirtschaftlicher Nachrichtendienst, worin einmal versucht. Mehrfache Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses, worin einmal versucht. Vergehen gegen den unlauteren Wettbewerb.Schuldig; Beschuldigte; E-Mail; Kunde; Kunden; Bundes; Beschuldigten; Geheim; Daten; Darlehen; Geschäftsgeheimnis;Unternehmung; Recht; Datei; Geschäftsgeheimnisse; Liste; Wirtschaftlich; Bundesanwaltschaft; Wirtschaftliche; Darlehens; Geheim; Deutschland; Recht; Umsatz; Unternehmen; Anklage; Anhänge; Respektive

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus Schmid, Daniel JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. A., Zürich2018
SCHMIDPRAXISKOMMENTAR, Auflage, Zürich2013
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