1 Ein Schuldner, der nicht der Konkursbetreibung unterliegt, kann beim Nachlassgericht die Durchführung einer einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung beantragen.
2 Der Schuldner hat in seinem Gesuch seine Schulden sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen.
2. Stundung. Ernennung eines SachwaltersKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS180220 | Aufhebung der Stundung, Informationen durch Dritte. | Gläubiger; Beschwerde; Schuldenbereinigung; SchKG; Verfahren; Stundung; Vorinstanz; Nachlassgericht; Einvernehmliche; Private; Gläubigerin; Schuldner; Entscheid; Vergleich; Strikte; Vorzeitig; Widerruf; Gericht; Sachverhalt; Sachwalter; Einvernehmlichen; Privaten; Konkurs; Gewährt; Unvernünftig; Weigerung; Bundesgericht; Hauptgläubiger; Aufschiebende; Eingabe |
ZH | PS150198 | Einvernehmliche private Schuldenbereinigung. | Beschwerde; SchKG; Schuldenbereinigung; Einvernehmliche; Verfahren; Nachlassverfahren; Private; Eröffnung; Nachlassverfahrens; Beschwerdeführerin; Unrichtig; Antrag; Entscheid; Verlängerung; Schuldner; Einzelgericht; Stundung; Nicht; Erstinstanzliche; Rechtsmittelinstanz; SchKG; Beschwerdeschrift; Erledigt; Einvernehmlichen; Privaten; Unrichtige; Eigenständiges; Verfahren; Angestrebte |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
123 III 402 | Art. 174 Abs. 1 SchKG. Die Revision des SchKG änderte nichts am Umstand, dass die Gläubiger im Fall der Konkurseröffnung wegen Insolvenzerklärung des Schuldners nicht legitimiert sind, das Konkurserkenntnis weiterzuziehen (E. 3, Bestätigung der Rechtsprechung). | Konkurs; SchKG; Gläubiger; Beschwerde; Insolvenz; Recht; Konkurseröffnung; Insolvenzerklärung; Beschwerdeführer; Schuldner; Konkurserkenntnis; Gläubigern; Verfahren; Frist; Erstinstanzliche; FRITZSCHE/WALDER; Konkursverfahren; Legitimation; Weiterziehung; Konkurses; Verfügung; NSchKG; Erstinstanzlichen; Entscheid; Schuldbetreibung; Gesetzgeber; GASSER; Weiterziehen |
Autor | Kommentar | Jahr |
Alexander Brunner | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 1998 |