B. Wirkung
I. Hausordnung und Fürsorge
1 Die Ordnung, der die Hausgenossen unterstellt sind, hat auf die Interessen aller Beteiligten in billiger Weise Rücksicht zu nehmen.
2 Insbesondere soll den Hausgenossen für ihre Ausbildung, ihre Berufsarbeit und für die Pflege der religiösen Bedürfnisse die nötige Freiheit gewährt werden.
3 Die von den Hausgenossen eingebrachten Sachen hat das Familienhaupt mit der gleichen Sorgfalt zu verwahren und gegen Schaden sicherzustellen wie die eigenen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF210061 | Ausweisung / Rechtsschutz in klaren Fällen | Berufung; Rechts; Vertrag; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Kündigung; Partei; Rechtlich; Vertrags; Pensionsvertrag; Berufungsbeklagten; Rechtliche; Verfahren; Vorinstanz; Parteien; Gesuch; Anwendung; Stelle; Bundesgericht; Bestimmung; Rechtlichen; Bestimmungen; Urteil; Anwendbar; Ausweisung; Entscheid; Schlossen; Gemäss |
GR | PZ-05-117 | Vollstreckung eines ausländischen Urteils | Beschwerde; Stellung; Recht; Zustellung; Schrift; Klage; LugÜ; Urteil; Verfahren; Gegner; Zivil; Schriftstück; Mäss; Gesuch; Klageschrift; Gerichtliche; Entscheid; Kantons; Person; Gericht; Tonsgericht; Bezirksgerichts; Haltsort; Zuzüglich; Ordnungsgemäss; Ehefrau; Maloja; Kantonsgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 IV 33 | Art. 94 Ziff. 1 Abs. 1, 94 Ziff. 2 SVG, Art. 137, 140 StGB. Abgrenzung von Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Verwendung eines anvertrauten Motorfahrzeugs zu Fahrten bzw. von Diebstahl und Veruntreuung, insbesondere bei Mitgewahrsam von Täter und Geschädigtem. | Weiss; Gewahrsam; Entwendung; Wagen; Angeklagte; Gericht; Schlüssel; Motorfahrzeugs; Gebrauch; Anvertraut; Basel-Landschaft; Kantons; Wiederholten; Staatsanwaltschaft; Fahrten; Angeklagten; Mitgewahrsam; Anvertrauten; Herrschaft; Hospitalisierung; Obergericht; Aufbewahrung; Tatsächliche; Klinik; Veruntreuung; Briefkasten; Antrags; Mangels; Fahrzeug; Peter |