E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura civile (CPC)

Art. 330 CPC dal 2023

Art. 330 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 330

Osservazioni della controparte

Se la domanda di revisione non risulta manifestamente inammissibile o manifestamente infondata, il giudice la notifica alla controparte affinché presenti le sue osservazioni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 330 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU220052ForderungBeschwerde; Entscheid; Berichtigung; Partei; Vorinstanz; Verfügung; Recht; Beschwerdeführer; Dispositiv; Beschwerdegegner; Vergleich; Parteien; Aufl; Erläuterung; Friedensrichter; Rechtsmittel; Erwägung; E-Mail; Gericht; Angefochten; Gehör; Streit; Erwägungen; Wille; Verfahren; Schrieb; Vergleichs; Berichtigt; Falsch; Stellung
ZHRY220007Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Revision; Erfahre; Revisionsbeklagte; Revisionsklägerin; Beweismittel; Partei; Verfügung; Berufung; Urteil; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Higkeit; Revisionsbeklagten; Verfahren; Revisionsgr; Unterhalt; Parteien; Früheren; Bezirksgericht; Obergericht; Entscheid; Kammer; Bundesgericht; Hinwil; Beschwerde; Zivilkammer; Kantons; Arbeitsfähigkeit; Mangels; Bezahlen
Dieser Artikel erzielt 46 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2016.460SozialhilfeBeschwerde; Gericht; Beschwerdeführer; Sozialhilfe; Revision; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verfügung; Beweis; Revisionsgesuch; Beweismittel; Eingabe; Frist; Innern; Begründet; Tatsachen; Gericht; Verfahren; VWBES; Verfahren; Bracht; Partei; Department; Bundesgericht; Verwaltungsgerichts; Rechtskräftigen; Zivilprozessordnung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 I 11Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). Beschwerde; Eigentum; Verfügung; Recht; Anspruch; Einstweilige; Beschwerdeführerin; Zeichnung; Gesuch; Massnahme; Frist; Entscheid; Hauptprozess; Beschwerdegegner; Grosclaude; Ziegler; Eigentums; Renée; Glaubhaft; Vorsorgliche; Ordentlichen; Léger; Einstweiligen; Partei; Verfahren; Richter; Appellationshof; Gesuchsteller; Erlass; Vertrag

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HerzogBasler Kommentar, ZPO2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz