Codice di procedura civile (CPC)
Art. 330 CPC dal 2023
Art. 330
Osservazioni della controparte
Se la domanda di revisione non risulta manifestamente inammissibile o manifestamente infondata, il giudice la notifica alla controparte affinché presenti le sue osservazioni.
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Art. 330 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RU220052 | Forderung | Beschwerde; Entscheid; Berichtigung; Partei; Vorinstanz; Verfügung; Recht; Beschwerdeführer; Dispositiv; Beschwerdegegner; Vergleich; Parteien; Aufl; Erläuterung; Friedensrichter; Rechtsmittel; Erwägung; E-Mail; Gericht; Angefochten; Gehör; Streit; Erwägungen; Wille; Verfahren; Schrieb; Vergleichs; Berichtigt; Falsch; Stellung |
ZH | RY220007 | Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen) | Revision; Erfahre; Revisionsbeklagte; Revisionsklägerin; Beweismittel; Partei; Verfügung; Berufung; Urteil; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Higkeit; Revisionsbeklagten; Verfahren; Revisionsgr; Unterhalt; Parteien; Früheren; Bezirksgericht; Obergericht; Entscheid; Kammer; Bundesgericht; Hinwil; Beschwerde; Zivilkammer; Kantons; Arbeitsfähigkeit; Mangels; Bezahlen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2016.460 | Sozialhilfe | Beschwerde; Gericht; Beschwerdeführer; Sozialhilfe; Revision; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verfügung; Beweis; Revisionsgesuch; Beweismittel; Eingabe; Frist; Innern; Begründet; Tatsachen; Gericht; Verfahren; VWBES; Verfahren; Bracht; Partei; Department; Bundesgericht; Verwaltungsgerichts; Rechtskräftigen; Zivilprozessordnung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
88 I 11 | Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). | Beschwerde; Eigentum; Verfügung; Recht; Anspruch; Einstweilige; Beschwerdeführerin; Zeichnung; Gesuch; Massnahme; Frist; Entscheid; Hauptprozess; Beschwerdegegner; Grosclaude; Ziegler; Eigentums; Renée; Glaubhaft; Vorsorgliche; Ordentlichen; Léger; Einstweiligen; Partei; Verfahren; Richter; Appellationshof; Gesuchsteller; Erlass; Vertrag |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Herzog | Basler Kommentar, ZPO | 2013 |