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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 330 StPO vom 2021

Art. 330 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 330

Vorbereitung der Hauptverhandlung

1 Ist auf die Anklage einzutreten, so trifft die Verfahrensleitung unverzüglich die zur Durchführung der Hauptverhandlung notwendigen Anordnungen.

2 Bei Kollegialgerichten setzt die Verfahrensleitung die Akten in Zirkulation.

3 Die Verfahrensleitung informiert das Opfer über seine Rechte, sofern die Strafverfolgungsbehörden dies noch nicht getan haben; Artikel 305 ist sinngemäss anwendbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 330 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 51/2007/37° Art. 69 Abs. 1 StGB; Art. 91 Abs. 1, Art. 172 Abs. 1, Art. 175 Abs. 1, Art. 177 und Art. 330 Abs. 2 StPO. Strafprozessuale Beschlagnahme des Personenwagens einer Drittperson; Beschwerdefrist; Verhältnismässigkeit Beschwerde; Beschwerdeführerin; Einziehung; Person; Verfügung; Recht; Personen; Beschlag; Beschlagnahme; Angefochtene; Zustellung; Wagen; Fragliche; Personenwagen; Fahrzeug; Verkehrsstrafamt; Drittperson; Fraglichen; Autos; Angefochtenen; Umstände; Prozessuale; Recht; Umständen; Vermögenswerte; Gefährdung; Schmid; Führerausweis; über
SHNr. 51/2001/13 Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 8 EMRK; Art. 98 und Art. 165 Abs. 1 StPO; § 32 Abs. 3 GefV. Briefkontrolle bei Untersuchungsgefangenen; Zurückbehaltung von Briefen mit ungebührlichem Inhalt; Fristwahrung Brief; Beschwerde; Untersuchung; Recht; Frist; Gefängnis; Briefe; Obergericht; Behörde; Ungebührliche; Gefängnisordnung; Fragliche; Haftzweck; Untersuchungsgefangenen; übergeben; Eingabe; Gefährdet; Briefverkehr; Briefkontrolle; Beschwerdeführer; Hängige; Hinweisen; Diffamierenden; Äusserungen; Zuständige; Fraglichen; Fristwahrung; Begründung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 68 (6B_31/2019) Art. 102 StGB , Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO ; Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung. Zulässigkeit der Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung trotz umstrittener Rechtslage (E. 2.1 und 2.2). Verjährung; Unternehmen; Beschwerde; Recht; Einstellung; Unternehmens; Urteil; Barkeit; Sanktion; NIGGLI/GFELLER; Einstellungsverfügung; Zurechnung; Zurechnungsnorm; Organisation; Tatbestand; Anlass; Beschwerdeführerin; Verfahren; Busse; Anlasstat; Übertretung; Rechtsprechung; Anklage; Organisations; Verjährungsfrist; Staatsanwaltschaft; NIGGLI/GFELLER;Verfahren
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