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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 330 SchKG vom 2023

Art. 330 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 330

1 Die Liquidatoren erstellen nach Abschluss des Verfahrens einen Schlussbericht. Dieser muss dem Gläubigerausschuss zur Genehmi­gung unterbreitet, dem Nachlassgericht eingereicht und den Gläubi­gern zur Einsicht aufgelegt werden.

2 Zieht sich die Liquidation über mehr als ein Jahr hin, so sind die Liquidatoren ver­pflichtet, auf Ende jedes Kalenderjahres einen Status über das liquidierte und das noch nicht verwertete Vermögen aufzu­stellen sowie einen Bericht über ihre Tätig­keit zu erstatten. Status und Bericht sind in den ersten zwei Monaten des fol­genden Jahres durch Vermittlung des Gläubigerausschusses dem Nachlassgericht einzurei­chen und zur Einsicht der Gläubiger aufzulegen.

I. Anfechtung von Rechts­handlungen

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 330 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160146Honorar Mitglied Gläubigerausschuss (Nachlassliquidation)Gesuch; Gesuchsteller; Gläubiger; Vorinstanz; Honorar; Stunden; Gläubigerausschuss; SchKG; Gesuchstellers; Beschwerde; Stundenansätze; Liquidator; Bigerausschusses; Mitglied; Gläubigerausschusses; Nachlassgericht; Recht; Mitarbeit; Entschädigung; Mitglieder; Mitarbeiter; Entscheid; Auslagen; Leistung; Leistungen; Sekretariat; Kürzung; Genehmigung; Funktion; Sekretariats
ZHPS160145Honorar Mitglied Gläubigerausschuss (Nachlassliquidation)Gesuch; Gesuchsteller; Gläubiger; Vorinstanz; Honorar; Gläubigerausschuss; Stunden; Gesuchstellers; SchKG; Beschwerde; Liquidator; Bigerausschusses; Entschädigung; Gläubigerausschusses; Stundenansätze; Nachlassgericht; Mitglied; Mitarbeit; Recht; Mitarbeiter; Mitglieder; Leistung; Entscheid; Leistungen; Sekretariat; Auslagen; Erbrachten; Genehmigung; Sekretariats; Funktion
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