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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 33 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 33

Locaziun e fittanza da chaussas immoviblas

Per plants che resultan tras la locaziun e tras la fittanza da chaussas immoviblas è cumpetenta la dretgira al lieu, nua che la chaussa sa chatta.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 33 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220112Rechtsschutz in klaren FällenGesuchsgegnerin; Mietvertrag; Partei; Recht; Parteien; Strasse; Garagen; Vertrag; Mietzins; Abstellplätze; -strasse; Mietverhältnis; Gericht; Bürogebäude; Geschäftsräume; Kündigung; Zahlungen; Gemeindeammannamt; Wäre; Endete; Einzelgericht; Mietvertrags; Autoabstellplätze; Beendigung; Mietobjekt; Betreibungs; Zustande; Frist; Geleisteten; Kantons
ZHHE220094Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Kündigung; Kündigungsandrohung; Mietverhältnis; Lasse; Frist; Partei; Gericht; Streitwert; Zugestellt; Sendungsverfolgung; AnwGebV; Mietvertrag; Mietzins; Mietobjekt; Vollstreckung; Gemeindeammannamt; Kostenvorschuss; Räumt; Urteil; Beträgt; Vertreten; Aufforderung; Höhe; Berücksichtigung; Mieterin; Vermieterin; Postaufgabebeleg
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 379 (4A_60/2013)Art. 334 und 405 ZPO; Erläuterung eines Entscheids; Übergangsrecht. Art. 334 ZPO sieht keine Frist zur Einreichung eines Erläuterungsgesuchs vor (E. 2.1). Das nach dem 1. Januar 2011 eingereichte Erläuterungsgesuch gegen einen vor diesem Datum ergangenen Entscheid unterliegt der allgemeinen Übergangsbestimmung für Rechtsmittel gemäss Art. 405 Abs. 1 ZPO (E. 2.2 und 2.3).
Interprétation; L'interprétation; Droit; Décision; Recours; Procédure; Rectification; Civil; Révision; Civile; Arrêt; Chapitre; Après; D'interprétation; Transitoire; Avant; Demande; été; Applicable; L'ancien; Titre; Rechtsmittel; Requête; Disposition; D'une; Comme; Voies; Texte; Délai
129 III 230Gerichtsstand der Widerklage (Art. 6 Abs. 1 und Art. 38 GestG; Art. 30 Abs. 2 BV). Erfordernis der Konnexität mit der Hauptklage nach Art. 6 GestG; blosse Verrechenbarkeit der streitigen Ansprüche genügt nicht (E. 3). Vereinbarkeit des nach Art. 38 GestG massgebenden kantonalen Widerklagegerichtsstandes mit Art. 30 Abs. 2 BV (E. 4). Widerklage; GestG; Klage; Klagte; Klagten; Recht; Gericht; Zusammenhang; Beklagten; Ansprüche; Gerichtsstand; Sachverhalt; Forderung; Rechtlich; Garantie; Vertrag; Parteien; Kanton; Vorinstanz; Kantons; Tochtergesellschaft; Konnexität; Botschaft; Rechtlicher; Rechtsprechung; Kaufpreis; Aktien; Hauptklage; Zusammenarbeit
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