Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)
Art. 33 Locaziun e fittanza da chaussas immoviblas
Per plants che resultan tras la locaziun e tras la fittanza da chaussas immoviblas è cumpetenta la dretgira al lieu, nua che la chaussa sa chatta.
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Art. 33 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE220112 | Rechtsschutz in klaren Fällen | Gesuchsgegnerin; Mietvertrag; Partei; Recht; Parteien; Strasse; Garagen; Vertrag; Mietzins; Abstellplätze; -strasse; Mietverhältnis; Gericht; Bürogebäude; Geschäftsräume; Kündigung; Zahlungen; Gemeindeammannamt; Wäre; Endete; Einzelgericht; Mietvertrags; Autoabstellplätze; Beendigung; Mietobjekt; Betreibungs; Zustande; Frist; Geleisteten; Kantons |
ZH | HE220094 | Rechtsschutz in klaren Fällen | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Kündigung; Kündigungsandrohung; Mietverhältnis; Lasse; Frist; Partei; Gericht; Streitwert; Zugestellt; Sendungsverfolgung; AnwGebV; Mietvertrag; Mietzins; Mietobjekt; Vollstreckung; Gemeindeammannamt; Kostenvorschuss; Räumt; Urteil; Beträgt; Vertreten; Aufforderung; Höhe; Berücksichtigung; Mieterin; Vermieterin; Postaufgabebeleg |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 379 (4A_60/2013) | Art. 334 und 405 ZPO; Erläuterung eines Entscheids; Übergangsrecht. Art. 334 ZPO sieht keine Frist zur Einreichung eines Erläuterungsgesuchs vor (E. 2.1). Das nach dem 1. Januar 2011 eingereichte Erläuterungsgesuch gegen einen vor diesem Datum ergangenen Entscheid unterliegt der allgemeinen Übergangsbestimmung für Rechtsmittel gemäss Art. 405 Abs. 1 ZPO (E. 2.2 und 2.3).
| Interprétation; L'interprétation; Droit; Décision; Recours; Procédure; Rectification; Civil; Révision; Civile; Arrêt; Chapitre; Après; D'interprétation; Transitoire; Avant; Demande; été; Applicable; L'ancien; Titre; Rechtsmittel; Requête; Disposition; D'une; Comme; Voies; Texte; Délai |
129 III 230 | Gerichtsstand der Widerklage (Art. 6 Abs. 1 und Art. 38 GestG; Art. 30 Abs. 2 BV). Erfordernis der Konnexität mit der Hauptklage nach Art. 6 GestG; blosse Verrechenbarkeit der streitigen Ansprüche genügt nicht (E. 3). Vereinbarkeit des nach Art. 38 GestG massgebenden kantonalen Widerklagegerichtsstandes mit Art. 30 Abs. 2 BV (E. 4). | Widerklage; GestG; Klage; Klagte; Klagten; Recht; Gericht; Zusammenhang; Beklagten; Ansprüche; Gerichtsstand; Sachverhalt; Forderung; Rechtlich; Garantie; Vertrag; Parteien; Kanton; Vorinstanz; Kantons; Tochtergesellschaft; Konnexität; Botschaft; Rechtlicher; Rechtsprechung; Kaufpreis; Aktien; Hauptklage; Zusammenarbeit |