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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 33SCC from 2021

Art. 33 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 33 C. Beginning and end of personality rights / II. Proof / 2. Evidence / a. In general

2. Evidence

a. In general

1 Proof of the birth or death of a person is established by the records kept by the civil register.

2 If records are missing or shown to be incorrect, proof may be adduced in another form.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 33 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2010 219Art. 42 ZGB, BereinigungsklageVerfahren; Recht; Eintrag; Statusklage; Berichtigung; Entscheid; Materiell; Beweis; Bereinigung; Klagen; Eintragung; Statusklagen; Gesetzgeber; Personen; Gesuch; Bereinigungsklage; Vorinstanz; Materielle; Personenstand; Gesuchsteller; VOGEL/SPÜHLER; Summarische; Gericht; Feststellungsklage; Gestaltungsklage; Zivilstandsregister; Gesetzgebers; Geburt; Register; Unrichtig

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 556 (5C.41/2007)Haftung des Familienhauptes (Art. 333 ZGB). Voraussetzungen der Haftung (E. 4). Schlittelnde Kinder als Anwendungsfall (E. 5). Kinder; Umstände; Kindern; Familienhaupt; Schlitteln; Schlitten; Alter; Haftung; Sorgfalt; Geboten; Beaufsichtigung; STARK; OFTINGER/; Kantonsgericht; Schlittelpiste; OFTINGER/STARK; Schlittelhang; Gefährt; Beklagten; Fraglichen; Anforderungen; Gebotene; Familienhauptes; Betätigung; Entwicklung; Würde; Umständen; MwH; Zeitpunkt; übliche
129 V 349Art. 29septies Abs. 1 und 3 AHVG, Art. 52g AHVV: Anrechnung einer Betreuungsgutschrift, Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes. Bei einer Entfernung von 800 Metern zwischen dem Haus der betreuenden und der Wohnung der pflegebedürftigen Person kann nicht mehr von einem benachbarten Grundstück im Sinne von Art. 52g lit. c AHVV bzw. von einem gemeinsamen Haushalt im Sinne von Art. 29septies Abs. 1 Satz 1 AHVG gesprochen werden. Haushalt; Gemeinsamen; Wohnung; Haushaltes; Beschwerde; Betreuung; Beschwerdeführerin; Person; Mutter; Septies; Anrechnung; Schaffhausen; Betreute; Ausgleichskasse; Urteil; Betreuungsgutschriften; Gesprochen; Betreuten; Grundstück; Schwägerin; Pflegebedürftigen; Kantons; Meter; Pflege; Bundesrat; Benachbarten; Gemeinsamem; Gepflegt; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1749/2020Handelsregister- und FirmenrechtFamilie; Stiftung; Familien; Handelsregister; Beschwerde; Familienstiftung; Vorinstanz; Zweck; Recht; Urteil; Bundes; Verfügung; Beschwerdeführerin; Eintragung; Handelsregisteramt; IEMER; RIEMER; Destinatäre; Gallen; Stiftungsurkunde; Tagesregistereintrag; Angefochten; Angefochtene; BK-RIEMER; Zwecke; Zwingend; SchlT; Bundesverwaltungsgericht; Familienstiftungen
B-951/2020Handelsregister- und FirmenrechtStiftung; Beschwerde; Handelsregister; Recht; Recht; Familie; Beschwerdeführerin; Zweck; Teilzweck; Familienstiftung; Eintrag; Stanz; Eintragung; Bundes; Vorinstanz; RIEMER; RIEMER; Nichtig; Rechtlich; Stiftungsrat; Stiftungsurkunde; Lebens; Unzulässig; Verfügung; Familienstiftungen; Nichtigkeit; Zulässige; BK-RIEMER; GRÜNINGER; Gericht
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