Ist der Anspruch des überlebenden Ehegatten wegen Wiederverheiratung erloschen und wird die neue Ehe nach weniger als zehn Jahren geschieden oder ungültig erklärt, so lebt der Rentenanspruch im folgenden Monat wieder auf.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 V 506 | Art. 20 Abs. 2, Art. 28, Art. 31 Abs. 4 UVG; Art. 33 Abs. 2 lit. b, Art. 43 UVV: Anpassung der Komplementärrente. - Art. 43 Abs. 1 UVV in dem seit 1. September 1997 und Art. 33 Abs. 2 lit. b UVV in dem seit 1. Januar 1997 gültigen Wortlaut sind gesetzes- und verfassungskonform. - Bei Ablösung der Witwenrente durch eine einfache Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung ist der Anspruch auf eine Komplementärrente der obligatorischen Unfallversicherung neu zu prüfen. | Rente; Komplementärrente; Witwe; Renten; Witwen; Berechnung; Hinterlassene; Witwenrente; Verordnung; Altersrente; Unfall; Anspruch; Komplementärrenten; Hinterlassenen; Verdienst; Wortlaut; AHV-Rente; Franken; Verdienste; Anpassung; Regel; Berücksichtigt; Hinterlassenenrente; Einfache; Unfallversicherung; Verordnungsgeber; Zweck; Regelung; Berücksichtigt; Verdienstes |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2014/42 | Datenschutz | Person; Interesse; BGÖ; Auskunft; Personen; Beschwerde; Arbeit; Dokument; Öffentlichkeit; Ressen; Daten; Personalverleih; Liegende; Kommentar; Zugang; Betrieb; Liegenden; Amtliche; Personendaten; Betriebe; Vorliegenden; Interessen; Geheimhaltung; Dokumente; Vorinstanz; Lohnsumme; Öffentlichkeitsgesetz |
A-5111/2013 | Datenschutz | Person; Beschwerde; Bundes; Interesse; Stanz; Vorinstanz; Auskunft; Liegende; Liegenden; Öffentlichkeit; Recht; Bundesverwaltung; Beschwerdeführenden; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Daten; Personalverleih; Dokument; Personen; Vorliegenden; Betrieb; Beschwerdeführer; Zugang; Amtliche; Interessen; Betriebe; Vollzug |