1 L’ayant droit peut retirer sa plainte tant que le jugement de deuxième instance cantonale n’a pas été prononcé.
2 Quiconque a retiré sa plainte ne peut la renouveler.
3 Le retrait de la plainte à l’égard d’un des prévenus profite à tous les autres.
4 Le retrait ne s’applique pas au prévenu qui s’y oppose.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210407 | Sexuelle Nötigung etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Recht; Prot; Vorinstanz; Gericht; Berufung; Schuld; Schaden; Urteil; Antrag; Freiheitsstrafe; Sexuell; Verfahren; Fähig; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Schadenersatz; Vorinstanzlich; Nötigung |
ZH | SB220278 | Vernachlässigung von Unterhaltspflichten etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Berufung; Amtlich; Amtliche; Gericht; Zahlung; Antrag; Vorinstanz; Anklage; Urteil; Amtlichen; Berufungsverfahren; Gerichtskasse; Zuwendung; Sozialhilfe; Leistungen; Sinne; Unterhalt; Rückzahlung; Betrag; Bezug; Konto; Unrechtmässigen; Delikt; Privatklägerin; Staatsanwalt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | KG 01 01 8 | Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen. | Angeklagte; Angeklagten; Schoss; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Geschossen; Recht; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Fasz; Akten;Recht; Waffe |
BS | SB.2015.73 (AG.2019.96) | Sachbeschädigung, mehrfache Drohung (Ehegatte während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung) und mehrfache versuchte Nötigung | Berufung; Verfahren; Berufungskläger; Verfahrens; Werden; Kosten; Urteil; Drohung; Schuldig; Januar; Stellt; Gemäss; Bundesgericht; Gestellt; Antrag; Liegen; Privatklägerin; Gericht; Strafantrag; Entscheid; Person; Entschädigung; Genugtuung; Beschuldigte; Strafverfahren; Mehrfach; Gewalt; Rückzug; Schweiz; Vorliegend |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 238 (6B_1410/2019) | Regeste Art. 17 JStPO ; Gelingen oder Scheitern der Mediation. Die in Art. 17 JStPO vorgesehene Mediation stellt der Jugendstrafbehörde ein Instrument zur Verfügung, um auf Konfliktbeziehungen zwischen Tätern und Opfern reagieren zu können (E. 3.2.1). Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich nicht auf die leichtesten Straftaten und umfasst auch Offizialdelikte, vorausgesetzt das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung und an einem Urteil überwiegt nicht dasjenige der Parteien an einer gütlichen Einigung (E. 3.2.2). Die vereinbarte Wiedergutmachung muss für den jugendlichen Täter einen erzieherischen Effekt haben und die Prognose für sein künftiges Verhalten begünstigen (E. 3.2.3). Findet ein Mediationsverfahren zwischen einem Opfer und mehreren Beschuldigten statt, befindet die Jugendstrafbehörde betreffend jeden Beschuldigten einzeln über Gelingen oder Scheitern ( Art. 17 Abs. 2 JStPO ) der Mediation. Offengelassen wird die Frage, ob bei einem Antragsdelikt der Grundsatz der Unteilbarkeit ( Art. 33 Abs. 3 StGB ) eine andere Lösung verlangt (E. 3.2.4). | Médiation; Cit; Pénal; PPMin; Pénale; Procédure; Courant; Recourant; Action; Autorité; Infra; Droit; Infraction; Suite; Canton; Mineur; Autre; PERRIER; Avait; été; Cette; Entre; Poursuit; Abouti; Auteur; L'autorité; Aussi; Partie; Qu'il; Appel |
145 IV 190 (6B_1237/2018) | Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag kann auch in einem Polizeirapport protokolliert werden (E. 1.3). Ein Polizeirapport, in welchem vermerkt ist, dass ein Strafantrag gestellt wurde, ist als Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu qualifizieren. Die Unterschrift des rapportierenden Polizeibeamten ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass aus dem Polizeirapport hervorgeht, wer diesen verfasst hat. Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die Anzeige erstattende Person das Protokoll unterzeichnet (E. 1.4). Ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, ist vom Staat zu beweisen (E. 1.5.1). Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB. Wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen (E. 1.5.2). | Antrag; Polizei; Polizeirapport; Verfahren; Protokoll; Geschädigte; Beschwerde; Beschwerdeführer; Mündlich; Privatkläger; Antrags; Person; Geschädigten; Gültig; Polizeirapporte; Urteil; Unterschrift; Recht; Mündliche; Verfahren; Staat; Schriftlich; Polizeirapporten; Protokollierung; Urkunde; Vorverfahren; Schaden; |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-3518/2018 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Akten; Einsprache; Verwirkung; Frist; Rückerstattung; Rechtlich; Rückforderung; Zivilstand; Verfügung; Witwenrente; Rechtliche; Sachverhalt; Urteil; Leistung; Urteil; Sozialversicherung; Verwirkungsfrist; Entscheid; Verfahren; Anspruch; Wohnsitz; Hinweis; Einspracheentscheid |
D-5112/2018 | Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beweismittel; Ukraine; Beschwerdeführenden; Recht; Wegweisung; Beschwerdeführerin; Nennung; Bundesverwaltungsgericht; Wiedererwägung; Behörde; Ukrainische; Verfügung; Schweiz; Zumutbar; Verfahren; Urteil; Wiedererwägungsgesuch; Behörden; Vorinstanz; Ukrainischen; Wegweisungsvollzug; Tochter; Heimat; Vollzug; Wäre; Kindes; Rückkehr |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2021.1 | Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Fügen; öffnen; Filter; Hinzufügen; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Güter; Berufung; Berufungs; Verfahren; Bewilligung; Recht; Entscheid; Kammer; Beweis; BStGer; Entscheide; Urteile; Recht; Bundesgericht; Export; Bewilligungspflicht; Dual-Use; Beschwerde | |
CA.2019.10 | Versuchte Widerhandlung gegen das Güterkontrollge-setz (Art. 14 Abs. 1 lit. a GKG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GKV und Art. 22 Abs. 1 StGB) Berufung (vollumfänglich) vom 5. Juli 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.16 vom 14. Juni 2019 | Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Berufung; Berufungs; Nstanz; Verfahren; Beschuldigten; Urteil; Beweis; Kammer; Verfahren; Bundesgericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Sachverhalt; Recht; Schuld; Vorinstanz; Ziffer; Bundesstrafgerichts; Güter; Beweisanträge; Nstanzliche; Beschwerde; Geldstrafe; Stellung; Berufungskammer; Busse; Anträge |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid | Praxiskommentar, 3. Auflage, Zürich | 2018 |
Stefan Trechsel | Kommentar, 2. Aufl. | 1997 |