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Obligationenrecht (OR)

Art. 33 OR vom 2021

Art. 33 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 33

1 Soweit die Ermächtigung, im Namen eines andern Rechtshandlungen vorzunehmen, aus Verhältnissen des öffentlichen Rechtes hervorgeht, ist sie nach den Vorschriften des öffentlichen Rechtes des Bundes und der Kantone zu beurteilen.

2 Ist die Ermächtigung durch Rechtsgeschäft eingeräumt, so beurteilt sich ihr Umfang nach dessen Inhalt.

3 Wird die Ermächtigung vom Vollmachtgeber einem Dritten mitgeteilt, so beurteilt sich ihr Umfang diesem gegenüber nach Massgabe der erfolgten Kundgebung.

2. Auf Grund von Rechtsgeschäft>a. Beschränkung und Widerruf>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 33 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220020Anfechtung Stockwerkeigentümerversammlungsbeschlüsse vom 21. März 2016Recht; Beschluss; Berufung; Vorinstanz; Stockwerkeigentümer; Verfahren; Partei; Anfechtung; Verwalter; Nichtigkeit; Gehör; Fochten; Versammlung; Vertreten; Urteil; Klägern; Parteien; Entscheid; Vollmacht; Angefochtene; Verwaltung; Verfahrens; Beschlüsse; Vertretene; Gehörs; Traktanden; Beschlusses; Angefochtenen; Abstimmung
ZHLF220052AusweisungMiete; Mieter; Recht; Zahlung; Vermieterin; Mietzins; Berufung; Vorinstanz; Recht; Kündigung; Entscheid; Gesuch; Zahlungen; Monats; Verfahren; Mietzinse; Schuld; Vollmacht; Partei; Vereinbarung; Gesuchsgegner; BGer; Hende; Angefochten; Mietvertrag; Ausweisung; Fälligkeit; Tigkeit; Mietern
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2015/35Entscheid Art. 60 Abs. 1 ATSG. Mangelnde Rechtzeitigkeit einer Beschwerde. Zustellung des durch A-Post Plus versandten angefochtenen Einspracheentscheids in das Postfach des anwaltlichen Rechtsvertreters an einem Samstag ist fristauslösend (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Mai 2016, EL 2015/35).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_460/2016.Entscheid vom 12. Mai 2016 Beschwerde; Einsprache; I-act; Einspracheentscheid; Beschwerdeführerin; II-act; III-act;Beschwerdegegnerin; Rechtsvertreter; Sozialversicherungsanstalt; Ergänzung; Ergänzungsleistung; Anwalt; Vollmacht; Ansprecherin; Sendung; Zustellung; Einspracheentscheids; Ergänzungsleistungen; Akten; Rechtsvertreterin; Rechtsanwalt; Frist; EL-Ansprecherin; Gallen; Zugestellt; Verfügung; Entscheid
SGB 2011/100Urteil Steuerrecht, Art. 180 Abs. 1 StG (sGS 811.1). Bei einem Nachsendeauftrag sind die an der angegebenen Adresse wohnenden Personen als zur Entgegennahme einer Postsendung berechtigt anzusehen. Die Feststellungsverfügung gilt deshalb am Tag der Entgegennahme durch den Vater als zugestellt, und die Einsprache erweist sich als verspätet (Verwaltungsgericht, B 2011/100). Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Steueramt; Vater; Eingabe; Vollmacht; Verwaltungsgericht; Recht; Sendung; Wochenaufenthalt; Kantonale; Fragebogen; Zugestellt; Sendeauftrag; Feststellungsverfügung; Personen; Angefochtene; Einsprache; Empfänger; Beschwerdeführers; Nichteintreten; Bedingungen; Werde; Antrag; Angefochtenen; Kanton; Empfang
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 475 (4A_50/2021)
Regeste
Art. 229 Abs. 2 ZPO ; Zeitpunkt des Aktenschlusses. Können neue Tatsachen und Beweismittel "zu Beginn der Hauptverhandlung" unbeschränkt vorgebracht werden, sind diese vor den ersten Parteivorträgen nach Art. 228 ZPO in das Verfahren einzubringen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2 und 2.3.3).
Partei; Hauptverhandlung; Tatsachen; Parteivorträge; Parteivorträgen; Beweismittel; Beginn; Hauptverhandlung; Verfahren; Bracht; Urteil; Noven; Unbeschränkt; Zivilprozessordnung; Arbeitgeberin; Meint; Rechtsprechung; Gericht; Vorgebracht; Tatsachenvortrag; E-ZPO; Beschwerde; Element; Duplik; Replik; Zeitpunkt; Parteien
142 III 579 (4A_109/2016)Art. 337 OR; fristlose Auflösung des Arbeitsvertrags. Ein Kündigungsgrund kann nachgeschoben werden, auch wenn er nicht ähnlich oder von gleicher Art ist wie der in der Kündigung genannte (E. 4.2 und 4.3). Kündigung; Schob; Nachgeschoben; Fristlose; Nachgeschobene; Rechtsprechung; Grundes; Kündigende; Arbeitsverhältnis; Wiedergegeben; Übersetzung; Kündigungsgr; Urteil; Existenz; Vorinstanz; Erwägungen; Vertrauensverlust; Umstand; Bundesgerichts; Formulierung; Bundesgerichtliche; Beigefügt; Zutreffend; Glauben; Verfehlungen; Würde; Zeitpunkt; Fristlosen; Arbeitnehmer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4626/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Vorinstanz; Recht; Kündigung; Frist; Kunde; Kunden; Bundes; Fristlos; Kundin; Verhält; Urteil; Fristlose; Sachverhalt; Schädigung; Arbeitsverhältnis; BVGer; Verhalten; Recht; Beschwerdeführers; Rechtlich; Entschädigung; Leite; Gehör; Rechtliche; Beweis; Befragung; Bundesverwaltungsgericht
A-4628/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Vorinstanz; Bundes; "; Kündigung; Kunde; Frist; Kunden; Verhalten; Urteil; Sachverhalt; Fristlos; Recht; BVGer; Fristlose; Kundin; Arbeitsverhältnis; Beweis; Bundesverwaltungsgericht; Vorfall; Partei; Leite; Entschädigung; Sachverhalts; Akten; Gehör; Situation

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.97Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrens; Recht; Vollmacht; Verfahrensakten; Staatsanwältin; Bundesanwaltschaft; Verfügung; Amtliche; Verteidiger; Akten; Vereinigung; Gesuch; Zugestellt; Partei; Beschwerdefrist; Frist; Mandat; Zustellung; Wiederherstellung; Vereinigungsverfügung; Verteidigung; Verfahren; Verfügungen; Beschwerdekammer
BB.2019.118Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Entschädigung; Recht; Kammer; Amtliche; Beschwerde; Verfahren; Bundes; Honorar; Berufung; Verteidigung; Verfahren; Aufwand; Urteil; Verteidiger; Bundesgericht; Kanton; Entscheid; Amtlichen; Bundesgerichts; Honorarnote; Beschwerdekammer; Kantons; Begründung; Obergericht; Beschluss; Berufungsverfahren; Bezirksgericht; Rechtsanwalt; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Roger ZächBerner Kommentar, Band VI, 1, 2, 21990
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