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Loi sur la TVA (LTVA)

Art. 33 LTVA de 2020

Art. 33 Loi sur la TVA (LTVA) drucken

Art. 33 Réduction de la déduction de l’impôt préalable

1 Sous réserve de l’al. 2, les montants qui, en vertu de l’art. 18, al. 2, ne sont pas considérés comme faisant partie de la contre-prestation, ne donnent pas lieu à une réduction de la déduction de l’impôt préalable.

2 L’assujetti doit réduire le montant de la déduction de l’impôt préalable en proportion des fonds relevant de l’art. 18, al. 2, let. a à c, qu’il reçoit.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 33 Loi sur la TVA (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU210055Mehrfache Hinterziehung der Steuer (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichts)Schuldig; Beschuldigte; Fälle; Instanz; Beschuldigten; Vorinstanz; Einfuhr; Register; MWSTG; Ordner; Busse; Verfahren; Dossier; Berufung; Fall-Dossier; Anklage; Scheid; Fällen; Recht; Steuer; Verfahren; Dossiers; Entscheid; Einfuhrsteuer; Urteil; Fall-Dossiers; Bundes; Delikt; Verfügung; Bussen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 II 43 (2C_2/2022)
Regeste
Art. 18 Abs. 2 lit. a und Art. 33 Abs. 2 MWSTG ; Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens. Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens sind keine Subventionen und führen grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs (E. 3-3.6.2). Die Steuerumgehung bleibt vorbehalten (E. 3.6.3 und 3.6.4).
MWSTG; Dienststelle; Subvention; Gemeinwesen; Rechtlich; Gemeinde; öffentlich-rechtliche; Bundes; Urteil; Subventionen; Mittelflüsse; Vorsteuer; Liegenschaftsverwaltung; Mehrwertsteuer; Beiträge; Recht; Einlage; Vorsteuerabzug; Gemeinwesens; Vorinstanz; Steuerumgehung; Gemeindehaus; öffentlich-rechtlichen; Gemeindehauses; Dienststellen; Vorsteuerabzugs; Auslegung; Beschwerde; Einlagen; Unternehmen
142 II 488 (2C_1115/2014)Art. 130 Abs. 1 BV; Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 10, Art. 28 ff. MWSTG; Art. 58 Abs. 1 lit. b, Art. 59 Abs. 1 DBG; Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen). Der Vorsteuerabzug bedingt neben den formellen Voraussetzungen, dass die steuerpflichtige Person wirtschaftlich mit Vorsteuern belastet ist und diese "im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit" anfallen (E. 2.3). Die Kriterien der "unternehmerischen Tätigkeit" (MWSTG) und der "geschäftsmässigen Begründetheit" (DBG) sind betriebswirtschaftlich geprägt und weitgehend deckungsgleich (E. 3.6). Auch eine Kunstsammlung bildet grundsätzlich einen Bestandteil des Unternehmens im Sinne des Mehrwertsteuerrechts. Bestreitet die Eidgenössische Steuerverwaltung die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, hat sie dies nachzuweisen, wobei unter Würdigung der Gesamtumstände eine qualitative und quantitative Prüfung anzustellen ist (E. 3.7 und 3.8). MWSTG; Unternehmerisch; Vorsteuer; Unternehmerische; Steuer; Unternehmerischen; Kunst; Unternehmen; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuer; Leistung; Unternehmens; Kunstwerk; Kunstwerke; Bereich; Steuerpflicht; Urteil; Person; Recht; Wirtschaftlich; Zweck; Leistungen; Einlageentsteuerung; Fallen; Tochtergesellschaft; Entscheid; Begründe; Geschäftsmässig; Hauptsitz; Mehrwertsteuerlich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-623/2021MehrwertsteuerUnternehmerisch; Unternehmerische; Unternehmerischen; MWSTG; Vorsteuer; Beschwerde; Bereich; Unternehmen; Beschwerdeführerin; Steuer; Mehrwertsteuer; Unternehmens; Leistung; Vorinstanz; Urteil; Bundes; Vorsteuerabzug; Leistungen; BVGer; Unternehmensträger; Recht; Steuerpflicht; Entgelt; Einnahmen; Zweck; Kommentar; Vorsteuern; Bundesverwaltungsgericht; Vorsteuerkorrektur; Werden
A-2566/2020MehrwertsteuerMWSTG; Steuer; Gemeinwesen; Dienststelle; Subvention; Beschwerde; Gemeinde; Vorsteuer; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Urteil; Leistung; Einlage; Dienststellen; Unternehmen; Vorsteuerabzug; Sinne; Recht; Mehrwertsteuer; Subventionen; Beiträge; Gemeinwesens; öffentlich-rechtliche; Einlagen; Vorliege; Bundesverwaltungsgericht; Gemeindehaus; Aufgr; Liegenschaft; Mittelfluss
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