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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 329 OR de 2022

Art. 329 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 329

VIII. Congés et vacances

1 L’employeur accorde au travailleur un jour de congé par semaine, en règle géné­rale le dimanche ou, si les circonstances ne le permettent pas, un jour ouvrable en­tier.

2 Il peut exceptionnellement grouper les jours de congé auxquels le travailleur peut prétendre ou accorder deux demi-jours au lieu d’un jour complet, si des conditions particulières le justifient et si le tra­vailleur y consent.

3 Il accorde au surplus au travailleur les heures et jours de congé usu­els et, une fois le contrat dénoncé, le temps nécessaire pour cher­cher un autre emploi.

4 Les parties tiennent équitablement compte des intérêts de l’em­ployeur et du tra­vailleur pour fixer les heures et jours de congé.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 329 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT210201RechtsöffnungGesuch; Stelle; Gesuchstellerin; Beschwerde; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnung; Schreiben; Rechtsöffnungstitel; Verweis; Schuldanerkennung; Überstunden; Ziffer; Arbeitsvertrag; Zusammen; Betrag; Forderung; Partei; Stunden; Zürich; Verzichte; Betreibung; Parteien; Gegenforderung; Zahlung; Bezahlte; Unrichtige; Nachtzuschläge; Nachtarbeit
ZHNP120018Kollokation Bonus; Ferien; Höhe; Klagte; Abgangsentschädigung; Konkurs; Ferientag; Recht; Freistellung; Ferientage; Klagten; Arbeitgeber; Klägers; Arbeitnehmer; Kollokation; Vorinstanz; Vergütung; Beklagten; Vergütung; Arbeitgebers; Gratifikation; Geschäftsjahr; Arbeitsverhältnis; Recht; Geschuldet; Entschädigung; Mitarbeiter; Berufung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUGSD 2010 15Wirtschaftliche Sozialhilfe. Pflicht zur Teilnahme an einem Arbeitsintegrationsprogramm. Kürzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. § 29 Absätze 3 und 4 SHG. Eine hilfebedürftige Person kann die Teilnahme an einem Arbeitsintegrationsprogramm nicht mit der Begründung verweigern, ihr sei es momentan wichtiger, eine Lehrstelle zu finden.Arbeitsintegrationsprogramm; Beschwerde; Sozialhilfe; Beschwerdeführer; Kürzung; Teilzunehmen; Recht; Gesundheits; Auflage; Lehrstelle; Wirtschaftliche; Sozialdepartement; Gesuch; Teilnahme; Wichtiger; Müsse; Programme; Sozialdepartement; Verwaltungsbeschwerde; Lebensunterhalt; Gefunden; Gemeinde; Wirtschaftlichen; Gesuchsteller; Hilfe; Einsprache; Weisungen; Teilzunehmen
BSVD.2019.13 (AG.2020.252)24-Stunden-Betreuung (BGer-Nr. 2C_470/2020 vom 22. Dezember 2021)Arbeit; Arbeitnehmer; Beschwerde; Person; Werden; Betreuung; Haushalt; Personal; Personalverleih; Führe; Beschwerdeführer; Bundes; Betrieb; Privathaushalt; AaO; Rechtlich; Rechtliche; Partei; Stunden; -Stunden; -Stunden-Betreuung; Private; Stellt; Bestimmung; Geltung; Gemäss; Arbeitnehmerin; Beigeladene; Stehen; Geltungsbereich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 425 (8C_90/2016)Art. 8 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 16c Abs. 2 EOG; § 20 Abs. 1 und § 22 der Verordnung des Grossen Rates des Kantons Thurgau vom 18. November 1998 über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung). Eine Arbeitnehmerin, welche die Mutterschaftsentschädigung nach Art. 16c Abs. 2 EOG aufgeschoben hat und in der Zeit bis zur Entlassung ihres Kindes aus dem Spital aus gesundheitlichen Gründen selbst voll arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnersatz wie bei Krankheit; § 22 Besoldungsverordnung widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 8 Abs. 1 BV und dem Vorrang des Bundesrechts nach Art. 49 Abs. 1 BV (E. 4-6). Mutter; Arbeit; Mutterschaft; Mutterschaftsentschädigung; Niederkunft; Anspruch; Beschwerde; Lohnfortzahlung; Aufschub; Krankheit; Lohnersatz; Spital; Woche; Kantons; Geboren; Wochen; Bundesrecht; Urlaub; Beschwerdeführerin; Gründen; Gesundheitlich; Thurgau; Mitarbeiter; Besoldung; Kindes; BesVO; Unfall; Bericht; Neugeborene; Arbeitsunfähigkeit
141 III 28 (5A_249/2014)Art. 80 Abs. 1 SchKG; Art. 1 LugÜ; Entsenderichtlinie (96/71/EG); Freizügigkeitsabkommen; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Kann definitive Rechtsöffnung gestützt auf ein österreichisches Urteil erteilt werden, in welchem eine Schweizer Gesellschaft zu Zahlungen an die österreichische Urlaubskasse für Bauarbeiter verpflichtet wurde? Begriff der Zivil- und Handelssache im Sinne von Art. 1 LugÜ und Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Anwendung auf den vorliegenden Fall (E. 3.1). Sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Beurteilung, ob die Leistungen der österreichischen Urlaubskasse darunterfallen (E. 3.2.1-3.2.3). Bedeutung des Gleichbehandlungsgebots gemäss Art. 9 Abs. 1 des Anhangs I des Freizügigkeitsabkommens für die Vollstreckung (E. 3.2.4). Arbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeitnehmer; Urlaub; Recht; Urteil; Recht; Verordnung; Arbeitgeber; Kasse; Sozial; Schweiz; österreichische; Entscheid; LugÜ; Urlaubsentgelt; Zivil; österreichischen; Forderung; Beschwerdegegnerin; Urteile; Sicherheit; Leistung; Vollstreckung; Mitgliedstaat; Soziale; Urlaubskasse; öffentlich-rechtlich; System

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5345/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesAudit; Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeit; Instanz; Interne; Vorinstanz; ETH-Rat; Kündigung; Auditausschuss; Internen; Audits; Krasna; Verhält; Präsident; Rates; Arbeitsverhältnis; ETH-Rates; Recht; Gespräch; Beschwerdeführers; Bericht; Auditbericht; Auditausschusses; Mahnung; Urteil; Arbeitgeber; Verfügung; Leiter
A-5318/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Deführerin; Beschwerdeführerin; Arbeit; Audit; Vorinstanz; Kündigung; ETH-Rat; Interne; Gespräch; Verhält; Arbeitsverhältnis; Audits; Krasna; Internen; Präsident; Rates; Recht; ETH-Rates; Auditausschuss; Mahnung; Ferien; Urteil; Verhalten; Leiter; Verfügung; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnisse; Angefochten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Streiff, von Känel, RudolphPraxiskommentar Art. 319-362 OR2012
Streiff, von KaenelPraxiskommentar Art. 319 -362 OR2009
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