Codice di procedura penale (CPP)
Art. 328 CPP dal 2023
Art. 328
Pendenza della causa
1 La causa è pendente dinanzi al giudice dal deposito dell’atto d’accusa.
2 Con la pendenza della causa i poteri concernenti il procedimento passano al giudice.
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Art. 328 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH180123 | Akteneinsicht | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Anklage; Kanton; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Anklageschrift; Beruf; Akten; Kantons; Gericht; Beschwerdeführers; MedBG; Interesse; Gesundheit; Bundesgericht; Zahnarzt; Beschwerdeinstanz; Vertrauen; Berufsausübung; Behörde; Verfügung; Verfahren; Bundesgerichts; Ersuchte; Beschwerdeverfahren; Hängige; Urteil |
ZH | UH150251 | Entfernung von Akten | Beschwerde; Beschwerdeführer; Anklage; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Akten; Staatsanwalt; Gericht; Kammer; Anklageerhebung; Verfahren; Bundesgericht; StPO; Beschwerdeführers; SCHMID; Staatsanwaltschaft; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahren; Verteidiger; Aktenentfernung; Erhoben; Antrag; Kantons; Entscheid; Verfahrenstrennung; Urteil; Beweismittels; StPO; |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB150007 | Aufsichtsbeschwerde gegen das Schreiben des Bezirksgerichts Zürich vom 10. April 2015 | Beschwerde; Bezirksgericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Anzeige; Zuständig; Rechtliche; Obergericht; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Kantons; Behörde; Massnahmen; Aufsichtsrechtliche; Zuständige; Gericht; Verfahren; Obergerichts; Verfahrens; Ausführungen; Zeigen; Anzeige; Rechtlichen; Recht; Behörde |
BS | BES.2020.170 (AG.2020.677) | Erstreckung der Beweisantragsfrist | Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Fristerstreckung; Verfahren; Beschwerdeführers; Werden; Gericht; Interesse; Beweisanträge; Geltend; Verfahrens; Anklage; Schweiz; Arbeit; Rechtsvertreter; Strafgericht; Solche; Verfügung; August; Basel-Stadt; Gemachte; Vorliegend; Aktuell; Entscheid; Gesuch; Setzen; Schweizerische; Verfahrensleitung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 93 (6B_360/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2). | Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche |
139 IV 220 (6B_708/2012) | Art. 8 StPO (Verzicht auf Strafverfolgung); Art. 52-54 StGB (Strafbefreiung). Art. 8 StPO bildet keine Grundlage für die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach der Anklageerhebung in den Anwendungsfällen von Art. 52-54 StGB. Das Gericht hat über die Anklage zu entscheiden und im Falle eines Schuldspruchs von einer Bestrafung abzusehen (Bestätigung der unter dem früheren Prozessrecht begründeten Rechtsprechung). Unter den Gerichten im Sinne von Art. 8 StPO sind die Gerichte zu verstehen, die über Beschwerden gegen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft entscheiden (E. 3.4). | Gericht; Verfahren; Anklage; Staat; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Verfolgung; Gerichte; Anklageerhebung; Einstellung; Bestrafung; Voraussetzung; Beschwerde; Verfügung; Voraussetzungen; Schuld; Beziehungsweise; Urteil; Anwendungsfällen; Nichtanhandnahme; Gerichtliche; Einstellungsverfügung; Erfüllt; Verzicht; Prozessordnung; Schuldspruch; Über; Präparat; Fälle; Erachtet |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2019.236 | Verfahrenshandlung der Bundesanwaltschaft (Art. 20 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO). Rechtsverweigerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO). | Beschwerde; Kammer; Beweisanträge; Recht; Frist; Anklage; Beschwerdeführer; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Beweisanträgen; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Gericht; Verfügung; Stellung; Bundesstrafgerichts; Erstinstanzlich; Partei; Bundesanwaltschaft; Beantragt; Rechtsanwalt; Roger; Erstinstanzlichen; Verfahren; Beweise; Erliess; Gelegenheit |
BB.2018.150 | Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Recht; Beschwerdeführers;Einvernahme; Einstellung; Verfahrens; Genugtuung; Beschlag; Vermögenswerte; Stunden; Bundesgericht; Verteidiger; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Dispositivziffer; Einvernahmen; Person |