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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 328 CPP dal 2021

Art. 328 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 328

Pendenza della causa

1 La causa è pendente dinanzi al giudice dal deposito dell’atto d’accusa.

2 Con la pendenza della causa i poteri concernenti il procedimento passano al giu­dice.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 328 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH180123AkteneinsichtBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Anklage; Kanton; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Anklageschrift; Beruf; Akten; Kantons; Gericht; Beschwerdeführers; MedBG; Interesse; Gesundheit; Bundesgericht; Zahnarzt; Beschwerdeinstanz; Vertrauen; Berufsausübung; Behörde; Verfügung; Verfahren; Bundesgerichts; Ersuchte; Beschwerdeverfahren; Hängige; Urteil
ZHUH150251Entfernung von Akten Beschwerde; Beschwerdeführer; Anklage; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Akten; Staatsanwalt; Gericht; Kammer; Anklageerhebung; Verfahren; Bundesgericht; StPO; Beschwerdeführers; SCHMID; Staatsanwaltschaft; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahren; Verteidiger; Aktenentfernung; Erhoben; Antrag; Kantons; Entscheid; Verfahrenstrennung; Urteil; Beweismittels; StPO;
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB150007Aufsichtsbeschwerde gegen das Schreiben des Bezirksgerichts Zürich vom 10. April 2015Beschwerde; Bezirksgericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Anzeige; Zuständig; Rechtliche; Obergericht; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Kantons; Behörde; Massnahmen; Aufsichtsrechtliche; Zuständige; Gericht; Verfahren; Obergerichts; Verfahrens; Ausführungen; Zeigen; Anzeige; Rechtlichen; Recht; Behörde
BSBES.2020.170 (AG.2020.677)Erstreckung der Beweisantragsfrist Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Fristerstreckung; Verfahren; Beschwerdeführers; Werden; Gericht; Interesse; Beweisanträge; Geltend; Verfahrens; Anklage; Schweiz; Arbeit; Rechtsvertreter; Strafgericht; Solche; Verfügung; August; Basel-Stadt; Gemachte; Vorliegend; Aktuell; Entscheid; Gesuch; Setzen; Schweizerische; Verfahrensleitung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 93 (6B_360/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
Verfahren; Verfahren; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Gericht; Ordentliche
139 IV 220 (6B_708/2012)Art. 8 StPO (Verzicht auf Strafverfolgung); Art. 52-54 StGB (Strafbefreiung). Art. 8 StPO bildet keine Grundlage für die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach der Anklageerhebung in den Anwendungsfällen von Art. 52-54 StGB. Das Gericht hat über die Anklage zu entscheiden und im Falle eines Schuldspruchs von einer Bestrafung abzusehen (Bestätigung der unter dem früheren Prozessrecht begründeten Rechtsprechung). Unter den Gerichten im Sinne von Art. 8 StPO sind die Gerichte zu verstehen, die über Beschwerden gegen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft entscheiden (E. 3.4). Gericht; Verfahren; Anklage; Staat; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Verfolgung; Gerichte; Anklageerhebung; Einstellung; Bestrafung; Voraussetzung; Beschwerde; Verfügung; Voraussetzungen; Schuld; Beziehungsweise; Urteil; Anwendungsfällen; Nichtanhandnahme; Gerichtliche; Einstellungsverfügung; Erfüllt; Verzicht; Prozessordnung; Schuldspruch; Über; Präparat; Fälle; Erachtet

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.236Verfahrenshandlung der Bundesanwaltschaft (Art. 20 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO). Rechtsverweigerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO).Beschwerde; Kammer; Beweisanträge; Recht; Frist; Anklage; Beschwerdeführer; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Beweisanträgen; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Gericht; Verfügung; Stellung; Bundesstrafgerichts; Erstinstanzlich; Partei; Bundesanwaltschaft; Beantragt; Rechtsanwalt; Roger; Erstinstanzlichen; Verfahren; Beweise; Erliess; Gelegenheit
BB.2018.150Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Recht; Beschwerdeführers;Einvernahme; Einstellung; Verfahrens; Genugtuung; Beschlag; Vermögenswerte; Stunden; Bundesgericht; Verteidiger; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Dispositivziffer; Einvernahmen; Person
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