Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 328 StPO vom 2023
Art. 328
Rechtshängigkeit
1 Mit dem Eingang der Anklageschrift wird das Verfahren beim Gericht rechtshängig.
2 Mit der Rechtshängigkeit gehen die Befugnisse im Verfahren auf das Gericht über.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 328 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH180123 | Akteneinsicht | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Anklage; Kanton; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Anklageschrift; Beruf; Akten; Kantons; Gericht; Beschwerdeführers; MedBG; Interesse; Gesundheit; Bundesgericht; Zahnarzt; Beschwerdeinstanz; Vertrauen; Berufsausübung; Behörde; Verfügung; Verfahren; Bundesgerichts; Ersuchte; Beschwerdeverfahren; Hängige; Urteil |
ZH | UH150251 | Entfernung von Akten | Beschwerde; Beschwerdeführer; Anklage; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Akten; Staatsanwalt; Gericht; Kammer; Anklageerhebung; Verfahren; Bundesgericht; StPO; Beschwerdeführers; SCHMID; Staatsanwaltschaft; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahren; Verteidiger; Aktenentfernung; Erhoben; Antrag; Kantons; Entscheid; Verfahrenstrennung; Urteil; Beweismittels; StPO; |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB150007 | Aufsichtsbeschwerde gegen das Schreiben des Bezirksgerichts Zürich vom 10. April 2015 | Beschwerde; Bezirksgericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Anzeige; Zuständig; Rechtliche; Obergericht; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Kantons; Behörde; Massnahmen; Aufsichtsrechtliche; Zuständige; Gericht; Verfahren; Obergerichts; Verfahrens; Ausführungen; Zeigen; Anzeige; Rechtlichen; Recht; Behörde |
BS | BES.2020.170 (AG.2020.677) | Erstreckung der Beweisantragsfrist | Beschwer; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Fristerstreckung; Verfahren; Beschwerdeführers; Werden; Gericht; Interesse; Beweisanträge; Geltend; Verfahrens; Anklage; Schweiz; Arbeit; Rechtsvertreter; Strafgericht; Solche; Verfügung; August; Basel-Stadt; Gemachte; Vorliegend; Aktuell; Entscheid; Gesuch; Setzen; Schweizerische; Verfahrensleitung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 93 (6B_360/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2). | Verfahren; Verfahren; Schaft; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Aufl; Gericht; Ordentliche |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2018.150 | Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Recht; Beschwerdeführers;Einvernahme; Einstellung; Verfahrens; Genugtuung; Beschlag; Vermögenswerte; Stunden; Bundesgericht; Verteidiger; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Dispositivziffer; Einvernahmen; Person |
BP.2018.49 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO) / Verfahrenshandlung der Bundesanwaltschaft (Art. 20 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO). | Beschwer; Beschwerd; Beschwerde; Bundes; Eführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdegegnerin; Kammer; Beschwerdekammer; Entscheid; Verfügung; Freigabe; Anklage; Bundesstrafgericht; Recht; Verfahrensakten; Bundesstrafgerichts;Freizügigkeitsguthaben; Beschlag; Beschlagnahmte; Verfügungen; Entscheide; Beschlagnahme; Beschlagnahmten; Gericht; Bundesgericht |