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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 328SCC from 2022

Art. 328 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 328

1. Any person who reproduces Swiss or foreign postage stamps with the intention of marketing the stamps as reproductions but without making the individual stamps distinguishable as reproductions from genuine stamps, or

any person who imports, offers for sale or markets such reproduction stamps,

shall be liable to a fine.

2. The reproductions are forfeited.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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