1 Für die Rückleistung sind die Eltern gleich einem Beauftragten verantwortlich.
2 Für das, was sie in guten Treuen veräussert haben, ist der Erlös zu erstatten.
3 Für die Beträge, die sie befugtermassen für das Kind oder den Haushalt verwendet haben, schulden sie keinen Ersatz.
446 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
447 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).
A. Grundsatz >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BZ.2008.3 | Entscheid Art. 82 IPRG (SR 291); Art. 62 OR (SR 220) und Aktivlegitimation. Wer Vertragspartner eines Kontokorrentvertrages ist, ist zur Klage in Bezug auf die Kontoguthaben aktivlegitimiert. Eines Nachweises, dass er der wirtschaftlich Berechtigte an den Guthaben ist, bedarf es dafür nicht. | Klägerin; Beklagte; Kredit; Eltern; Rechts; Beklagten; Kindes; Vermögen; Guthaben; Genehmigung; AaO; Anlage; Vertrag; Aktien; Deutsche; Vertretung; Gesetzlich; Vertreter; Vermögens; Gültig; Halten; Stellt; Geschäft; Schweiz; Beschränkt; Gesetzliche |
BE | KES 2021 939 | Anzehrung des Kindesvermögens |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-7512/2015 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Alter; Eritrea; Recht; Verfahren; Geschwister; Vertrauensperson; Minderjährigkeit; Knochenalter; Vorinstanz; Militär; Bundesverwaltungsgericht; Taufurkunde; Person; Verfahrens; Bruder; Geburt; Schweiz; Minderjährige; Akten; Verfügung; Schule; Behörde; Asylverfahren; Unbegleitete; Anhörung; Schwester |
D-7321/2016 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Anhörung; Vorinstanz; Person; Vertrauens; Akten; Vertrauensperson; Verfügung; Beschwerdeführers; Schweiz; Minderjährig; Nennung; Minderjährige; Minder; Behörde; Fragen; Bundesverwaltungsgericht; Flüchtling; Verfahren; Sachverhalt; Heimat; Können; Minderjährigen; Verfahrens; Unbegleitet; Ausführungen; Antwort |
Autor | Kommentar | Jahr |
CYRIL HEGNAUER | Berner Kommentar, Band Familienrecht | 1907 |