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Code civil suisse (CC)

Der Art. 327 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 327 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2008.3Entscheid Art. 82 IPRG (SR 291); Art. 62 OR (SR 220) und Aktivlegitimation. Wer Vertragspartner eines Kontokorrentvertrages ist, ist zur Klage in Bezug auf die Kontoguthaben aktivlegitimiert. Eines Nachweises, dass er der wirtschaftlich Berechtigte an den Guthaben ist, bedarf es dafür nicht. Klägerin; Beklagte; Kredit; Eltern; Rechts; Beklagten; Kindes; Vermögen; Guthaben; Genehmigung; AaO; Anlage; Vertrag; Aktien; Deutsche; Vertretung; Gesetzlich; Vertreter; Vermögens; Gültig; Halten; Stellt; Geschäft; Schweiz; Beschränkt; Gesetzliche
BEKES 2021 939Anzehrung des Kindesvermögens

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7512/2015Asyl und WegweisungBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Alter; Eritrea; Recht; Verfahren; Geschwister; Vertrauensperson; Minderjährigkeit; Knochenalter; Vorinstanz; Militär; Bundesverwaltungsgericht; Taufurkunde; Person; Verfahrens; Bruder; Geburt; Schweiz; Minderjährige; Akten; Verfügung; Schule; Behörde; Asylverfahren; Unbegleitete; Anhörung; Schwester
D-7321/2016Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Anhörung; Vorinstanz; Person; Vertrauens; Akten; Vertrauensperson; Verfügung; Beschwerdeführers; Schweiz; Minderjährig; Nennung; Minderjährige; Minder; Behörde; Fragen; Bundesverwaltungsgericht; Flüchtling; Verfahren; Sachverhalt; Heimat; Können; Minderjährigen; Verfahrens; Unbegleitet; Ausführungen; Antwort

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
CYRIL HEGNAUERBerner Kommentar, Band Familienrecht1907
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