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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 327 ZGB vom 2021

Art. 327 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 3271F. Ende der Verwaltung / II. Verantwortlichkeit

II. Verantwortlichkeit

1 Für die Rückleistung sind die Eltern gleich einem Beauftragten verantwortlich.

2 Für das, was sie in guten Treuen veräussert haben, ist der Erlös zu erstatten.

3 Für die Beträge, die sie befugtermassen für das Kind oder den Haushalt verwendet haben, schulden sie keinen Ersatz.


1 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 327 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2008.3Entscheid Art. 82 IPRG (SR 291); Art. 62 OR (SR 220) und Aktivlegitimation. Wer Vertragspartner eines Kontokorrentvertrages ist, ist zur Klage in Bezug auf die Kontoguthaben aktivlegitimiert. Eines Nachweises, dass er der wirtschaftlich Berechtigte an den Guthaben ist, bedarf es dafür nicht. Klägerin; Beklagte; Kredit; Eltern; Rechts; Beklagten; Kindes; Vermögen; Guthaben; Genehmigung; AaO; Anlage; Vertrag; Aktien; Deutsche; Vertretung; Gesetzlich; Vertreter; Vermögens; Gültig; Halten; Stellt; Geschäft; Schweiz; Beschränkt; Gesetzliche
BEKES 2021 939Anzehrung des Kindesvermögens

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7512/2015Asyl und WegweisungBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Alter; Eritrea; Recht; Verfahren; Geschwister; Vertrauensperson; Minderjährigkeit; Knochenalter; Vorinstanz; Militär; Bundesverwaltungsgericht; Taufurkunde; Person; Verfahrens; Bruder; Geburt; Schweiz; Minderjährige; Akten; Verfügung; Schule; Behörde; Asylverfahren; Unbegleitete; Anhörung; Schwester
D-7321/2016Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Anhörung; Vorinstanz; Person; Vertrauens; Akten; Vertrauensperson; Verfügung; Beschwerdeführers; Schweiz; Minderjährig; Nennung; Minderjährige; Minder; Behörde; Fragen; Bundesverwaltungsgericht; Flüchtling; Verfahren; Sachverhalt; Heimat; Können; Minderjährigen; Verfahrens; Unbegleitet; Ausführungen; Antwort

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
CYRIL HEGNAUERBerner Kommentar, Band Familienrecht1907
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