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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 326 CPP dal 2023

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Art. 326

Altre indicazioni e richieste

1 Il pubblico ministero fornisce al giudice le seguenti indicazioni e formula le seguenti richieste, purché non risultino già dall’atto d’accusa:

a.
la presenza di un accusatore privato e le sue eventuali pretese civili;
b.
i provvedimenti coercitivi ordinati;
c.
gli oggetti e i valori patrimoniali sequestrati;
d.
le spese d’istruzione sostenute;
e.
l’eventuale istanza di carcerazione di sicurezza;
f.
le proposte di sanzione o l’annuncio che tali proposte saranno presentate in sede di dibattimento;
g.
le proposte per decisioni giudiziarie successive;
h.
la richiesta di essere convocato al dibattimento.

2 Se non sostiene personalmente l’accusa, il pubblico ministero può allegare all’atto d’accusa un rapporto finale in cui espone i fatti e fornisce precisazioni in merito all’apprezzamento delle prove.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 326 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZBEK 2019 96definitive RechtsöffnungBeschwerde; Beschwerdeführer; Eingabe; Verfügung; Definitive; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Frist; Gericht; Gerichtskosten; Beschwerdegegnerin; Gesuch; Arztzeugnis; Treffe; Leichtes; Verfassung; Verschulden; Abzuweisen; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Verspätung; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Beschwerdefrist; Fristen; Ohnehin; Erteilt; Eingaben
SZBEK 2017 168AnklageBeschwerde; Anklage; Lebens; Staatsanwaltschaft; KGact; Beschwerdeführer; Befehl; Beschuldigte; Lebensgefahr; Sachverhalt; Einstellung; Prozessordnung; Verfahren; Unmittelbare; Kommentar; Verfahrens; Anklageerhebung; Beschuldigten; Schweizerischen; Prozessordnung; Sachverhalts; Gefährdung; Verfügung; Tatbestand; Urinabgang; Implizit; Uact
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 407 (6B_90/2019)Art. 130 lit. d, 337 StPO; persönliches Erscheinen der Staatsanwaltschaft vor Gericht, notwendige Verteidigung. Der Umstand, dass der Staatsanwalt vom erstinstanzlichen Richter zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde, hindert ihn nicht, auf sein persönliches Erscheinen zu verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung nicht erfüllt sind und er von der Verfahrensleitung nicht zur persönlichen Vertretung der Anklage verpflichtet worden ist (E. 1).
Regeste b
aArt. 161 StGB; Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen, Insiderhandel. Das Merkmal der kursrelevanten vertraulichen Tatsache umfasst auch die Übernahmeabsichten einer Bank, soweit diese über informelle Sondierungen hinausgehen und ein bestimmtes Mass an Realisierungswahrscheinlichkeit erlangt haben. Deren Vertraulichkeit kann sich daraus ergeben, dass die Übernahmeverhandlungen unter einem Codenamen geführt werden. Ob die vertrauliche Tatsache geeignet ist, bei deren Bekanntwerden den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen, beurteilt sich danach, ob ein vernünftiger Anleger die Information mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde (E. 3).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Übernahme; Vorinstanz; Verteidigung; Urteil; Aktie; Bundes; Aktien; Verhandlung; Tatsache; Anklage; Vertraulich; Hauptverhandlung; Angefochtene; Bundesanwaltschaft; Verteidiger; Recht; Verfahren; Vertrauliche; FinfraG; Verfahrens; Notwendige; Person; Beschwerdeführers; Erheblich; Angefochtenes; Mandat; Insider; Gericht
141 IV 396Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide. Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ergehen in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung und sind mit Beschwerde anzufechten (E. 3 und 4). Entscheid; Entscheide; Nachträglich; Nachträgliche; Beschwerde; Recht; Urteil; Urteil; Rechtsmittel; Massnahme; Schweiz; Beschluss; Ergehe; Verfahren; Urteils; Nachträglichen; Prozessordnung; Ergehen; Berufung; Sanktion; Gerichtliche; Nachverfahren; Rechts; Richterliche; Verfügung; Prozessordnung; Anordnung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.203Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einstellung; Urteil; Recht; Bestechung; Geldwäscherei; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdegegnerin; Bundes; Anklage; Verfahren; Kammer; Urteile; Urkunde; Fremde; Entscheid; Urkundenfälschung; Verfahrensakten; Amtsträger; Bezug; Fremder; Fahrensakten; Einstellungsverfügung; Rechtsverweigerung
SK.2017.58Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB).Anlage; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Recht;Bundes; Verfahren; Aussage; Absatz; Verfahren; Urteil; Stunden; Anleger; Gerichts; Provision; Schneeballsystem; Möge; Person; Anlagesystem; Geschäft; Gericht; Verteidigung; Über; Vermögens; Genugtuung; Anlagen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Niklaus SchmidPraxiskommentar StPO2013
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