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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 325 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 3251E. Protecziun da la facultad da l’uffant / II. Retratga da l’administraziun

II. Retratga da l’administraziun

1 Sch’i na dat betg in’autra pussaivladad d’impedir che la facultad da l’uffant vegnia messa en privel, surdat l’autoritad per la protecziun d’uffants l’administraziun ad in procuratur.

2 L’autoritad per la protecziun d’uffants prenda la medema mesira, sche la facultad da l’uffant, che na vegn betg administrada dals geniturs, è periclitada.

3 Sch’ins sto temair ch’ils retgavs u ch’ils imports da la facultad da l’uffant ch’èn vegnids dads libers u ch’èn destinads al consum na vegnian betg duvrads tenor l’intent, po l’autoritad per la protecziun d’uffants surdar er l’administraziun da quels ad in procuratur.


1 Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 25 da zer. 1976, en vigur dapi il 1. da schan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 325 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220071Anordnung einer Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 3 ZGBBeschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Beschluss; BR-act; Recht; Kindes; Akten; Verfahren; Schrieb; Entscheid; Zustellung; Bezirksrat; Erhob; Brief; Beschwerdeverfahren; Eingabe; Kanton; Unentgeltliche; Rechtspflege; Angefochtene; Verfügung; Präsidialverfügung; Erwachsenenschutzbehörde; Obergericht; Zugestellt; Bundesgericht; Schriebene; Oberrichter; Gewesen
ZHPQ190010Antrag auf Zustimmung zum Vergleich vom 5. Dezember 2016 und der dazugehörigen Parteierklärung vom 3. Februar 2017Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Entscheid; Verfahren; KESB-act; Beschwerdegegnerin; Partei; Bezirk; Beistand; Bezirks; Kindes; Dielsdorf; BR-act; Vergleich; Bezirksrat; Verfahren; Person; Recht; Verwaltung; Interesse; Nachlass; Stellung; Stellungnahme; Beschwerdelegitimation; Parteien; Gericht; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.16Verwaltung des KindsvermögensBeschwerde; Verwaltung; Kindes; Beiständin; Verwaltungsgericht; Entscheid; Kindsvermögen; Genugtuung; Kindesvermögen; Verwalten; Kindsmutter; Recht; Schenkungen; Familie; Bundesgericht; Frist; Solothurn; Kindsvermögens; Konten; Verteilt; Aufgabe; Region; Angefochtenen; Sorgfältig; Superprovisorisch; Verwalten; Bestehenden; Wesentlichen; Vorgenommen; Entscheids
SOVWBES.2019.211Anordnung von KindesschutzmassnahmenBeschwerde; Beschwerdeführerin; Kindsmutter; Kinder; Entscheid; Kindsvater; Dorneck; Dorneck-Thierstein; Beiständin; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Situation; Kindes; Schule; Erziehung; Verwaltung; Massnahme; Massnahmen; Recht; Schulische; Wiesen; Erziehungsfähigkeit; Mutter; Eltern; Familien; Gehör; Verwaltungsgericht; Recht; Angewiesen; Gutachten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
108 Ib 392Kantons- und Gemeindebürgerrecht der Frau im Falle von Heirat. 1. Aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Zivilrechts, von der er durch Erlass des ZGB Gebrauch gemacht hat, ist der Bund zum Erlass von Vorschriften über die Beibehaltung oder den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts der Frau im Falle von Heirat ausschliesslich zuständig. Den Kantonen fehlt daher eine entsprechende Kompetenz (E. 2). 2. Eine kantonale Regelung, die es der Frau ermöglicht, bei der Heirat ihr bisheriges Kantons- und Gemeindebürgerrecht beizubehalten, steht zudem materiell mit dem Bundesrecht in Widerspruch (E. 3). Bürger; Bürgerrecht; Bundes; Kanton; Bürgerrechts; Heirat; Verlust; Schweiz; Kantons; Schweizer; Klage; Stadt; Basel; Regel; Basler; Zuständigkeit; Basel-Stadt; Gesetzes; Zivilgesetzbuch; Recht; Gemeindebürgerrecht; Bundesrecht; Gesetzgebung; Regelung; Kantonale; Erwerb; Erlass; Familienrechtliche; Verliere
97 I 689Erleichterte Einbürgerung (Art. 27 BüG). Das Kind erwirbt das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, das die Mutter besitzt oder zuletzt besass; besitzt die Mutter mehr als ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht, erwirbt das Kind jedes Bürgerrecht. Kantons; Schweiz; Gemeinde; Schweizer; Mutter; Bürgerrecht; Gemeindebürgerrecht; Familie; Schweizerbürger; Beschwerde; Schweizerbürgerrecht; Appenzell; Einbürgerung; Sparascio; Beschwerdeführer; Besitzt; Gemeindebürgerrechte; Erleichtert; Daniela; Tochter; Christa; Erleichterte; Besitzt; Bürgerrechts; Prinzip; Lösung; Schweizerischen; Bürgerrechte; IRh; Erwirbt
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