Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)
Der Art. 325 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 325 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200195 | Forderung | Abtretung; Klagt; Beklagten; Abtretungsverbot; Partei; Recht; SchKG; Biger; Geltendmachung; Trauen; Parteien; Verhalten; Vergleich; Gläubiger; Verzicht; Ansprüche; Forderung; Konkludent; Zession; Sinne; Klage; Vertrauen; Konkludente; Rungen; Zahlung; Genständliche; Erfolgte; Verzichte; IVm |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
110 III 115 | Abtretung von Lohnforderungen (Art. 325 OR); Notbedarf (Art. 93 SchKG). 1. Die Frage der Rechtsgültigkeit einer Lohnzession ist eine solche des materiellen Rechts. Sie ist daher vom Zivilrichter zu beantworten; das Betreibungsamt und damit auch die Aufsichtsbehörden über Schuldbetreibung und Konkurs sind hiefür nicht zuständig (E. 1). 2. Im Rahmen von Art. 93 SchKG ist ein Anteil des Frauenverdienstes mit in die Berechnung des Existenzminimums einzubeziehen. Hierbei wird der von der erwerbstätigen Ehefrau nach Massgabe ihrer gesetzlichen Beistandspflicht an die gemeinsamen ehelichen Lasten zu erbringende Beitrag festgestellt; um diesen Beitrag ermässigt sich die Unterhaltspflicht des Ehemannes und erhöht sich entsprechend der pfändbare Betrag seines Einkommens (E. 3). | Betreibungsamt; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Kantonale; Schuldbetreibung; Rekurrent; Recht; Pfändbare; Berechnung; Ehefrau; Beschwerde; SchKG; Schuldner; Bezirksgericht; Existenzminimum; Betreibungsamtes; Existenzminimums; Ehelichen; Zession; Pfändbaren; Betrag; Lohnzession; Notbedarf; Schuldbetreibungs; Bezirksgerichtspräsident; Einkommens; Darlehensvertrag; Rohner; Bezirksgerichtspräsidenten; Hatte |