1 The employee may assign or pledge his future salary claims as security for maintenance or support obligations under family law only to the extent that such claims are subject to attachment; at the request of an interested party the debt collection office at the employee’s domicile determines the amount that is not subject to attachment in accordance with Article 93 of the Federal Act of 11 April 1889118 on Debt Collection and Bankruptcy.
2 Any assignment or pledge of future salary claims as security for other obligations is void.
117 Amended by No I of the FA of 14 Dec. 1990, in force since 1 July 1991 (AS 1991 974; BBl 1989 III 1233, 1990 I 120).
118 SR 281.1
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB110551 | mehrfachen Betrug etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Urteil; Betrug; Freiheitsstrafe; Recht; Anklage; Berufung; Täter; Recht; Busse; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Mehrfache; Sozialhilfe; Limmat; Probezeit; Dispositiv; Rich-Limmat; Geldstrafe; Zürich-Limmat; Tigen; Mehrfachen; Betruges; Entscheid; Tagessätze |
GR | SKA-03-49 | Lohnpfändung (Lohnzession/Verfahren) | Treibung; Betreibung; Recht; Pfändung; Schuldner; Zession; Bungsamt; SchKG; Treibungsamt; Beschwerde; Recht; Betreibungsamt; Tretung; Lohnzession; Verfahren; Abtretung; Zessionar; Gericht; Schuldner; Rechtlich; Arbeitgeber; Pfändung; Forderung; Derungen; Schuldners; Forderung; Aufsichtsbehörde; Konkurs |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2021.36 (AG.2022.192) | Arrest | Beschwerde; Arrest; Rechts; AaO; Partei; Pfändung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Werden; Forderung; Zession; Honorar; Parteien; Gemäss; Auflage; Entscheid; Arrests; Parteientschädigung; Zivilgericht; Verfügung; Arrestschuldner; Verfahren; Gelten; Arbeit; Arrestschuldnerin; Künftige; Kommentar; Geltend; Streitwert |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
114 III 40 | Festsetzung des unpfändbaren Lohnbetrages (Art. 325 Abs. 1 OR). Das Betreibungsamt hat auf Ersuchen eines Beteiligten den unpfändbaren Lohnbetrag auch dann festzusetzen, wenn der Arbeitnehmer nach der Abtretung eines Teils der Lohnforderung in Konkurs gefallen ist und in der darauffolgenden Betreibung des Gläubigers Rechtsvorschlag erhoben hat (E. 2). Der Gemeinschuldner kann sich dabei nicht auf die Einrede des mangelnden neuen Vermögens im Sinne von Art. 265 Abs. 2 und 3 SchKG berufen (E. 2). | Betreibung; Betreibungsamt; Pfändbar; Pfändbare; Unpfändbare; Recht; Konkurs; Unpfändbaren; Gläubiger; Rekurrent; Arbeitnehmer; Rechtsvorschlag; Lohnforderung; SchKG; Vermögens; Betrag; Rekurrenten; Künftige; Erhoben; Festsetzung; Richter; Aufsichtsbehörde; Mangels; Quote; Lohnquote; Auffassung; Betrages; Verlangen; Vielmehr; Abgetretene |
112 II 241 | Zessionsverbot zulasten des Arbeitnehmers. 1. Art. 164 OR. Das Versprechen eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger, ihm u.a. künftigen Lohn abzutreten und kein Zessionsverbot einzugehen, braucht sich ein Arbeitgeber, der mit dem Schuldner als Arbeitnehmer ein solches Verbot verabredet, nicht entgegenhalten zu lassen, wenn er vom Versprechen nichts gewusst hat und ihm auch nachträglich nicht zustimmt (E. 2a). 2. Art. 325 OR und Art. 27 Abs. 2 ZGB. Durch das Zessionsverbot wird der Schutz des Arbeitnehmers nicht vermindert. Umstände, welche nicht die Abrede des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber, sondern sein vorausgehendes Versprechen zugunsten des Gläubigers als übermässige Bindung erscheinen lassen (E. 2b). | Zession; Zessionsverbot; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Abtretung; Arbeitnehmers; Künftige; Recht; Forderung; Zahlung; Zahlungsvereinbarung; Klagte; Schuldner; Versprechen; Lohnforderung; Firma; Urteil; Arbeitsvertrag; Handelsgericht; Forderungen; Schutz; Abtreten; Beklagten; Lohnforderungen; Abtretungsversprechen; Vereinbart; Künftigen; Inkasso; Verbot |