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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 324 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 3241E. Protecziun da la facultad da l’uffant / I. Mesiras adattadas

E. Protecziun da la facultad da l’uffant

I. Mesiras adattadas

1 Sche l’administraziun conscienziusa n’è betg garantida suffizientamain, prenda l’autoritad per la protecziun d’uffants las mesiras adattadas per proteger la facultad da l’uffant.

2 En spezial po ella dar directivas per l’administraziun e, sche la preschentaziun periodica dal rendaquint e dal rapport na basta betg, ordinar in deposit u la prestaziun da garanzias.

3 Las disposiziuns davart la protecziun dals uffants vegnan applitgadas correspundentamain per la procedura e per la cumpetenza.


1 Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 25 da zer. 1976, en vigur dapi il 1. da schan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 324 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEKES 2021 939Anzehrung des Kindesvermögens

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.16Verwaltung des KindsvermögensBeschwerde; Verwaltung; Kindes; Beiständin; Verwaltungsgericht; Entscheid; Kindsvermögen; Genugtuung; Kindesvermögen; Verwalten; Kindsmutter; Recht; Schenkungen; Familie; Bundesgericht; Frist; Solothurn; Kindsvermögens; Konten; Verteilt; Aufgabe; Region; Angefochtenen; Sorgfältig; Superprovisorisch; Verwalten; Bestehenden; Wesentlichen; Vorgenommen; Entscheids
SOVWBES.2017.116KindesschutzmassnahmenBeschwerde; Vater; Beschwerdeführer; Beistand; Recht; Kindes; Mutter; Schwester; Tochter; Verwaltung; Beistands; Aufenthalt; Obhut; Entscheid; Aufenthalts; Verfahren; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Familie; Eltern; Kindsvater; Kontakt; Interesse; Verfahrens; Beschwerdeführers; Interessen; Bundesgericht; Wohne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 70Mobbing; missbräuchliche Kündigung; Persönlichkeitsverletzung; Genugtuung (Art. 336 OR, Art. 328 OR und Art. 49 OR). Missbräuchliche Kündigung bei Mobbing (E. 2)? Die Aufforderung an eine arbeitsunfähige Arbeitnehmerin, sich bei einem Psychiater vertrauensärztlich begutachten zu lassen, verletzt deren Persönlichkeit ohne besondere Umstände nicht schwer (E. 3). Arbeit; Kündigung; Persönlichkeit; Vorgesetzte; Vorgesetzten; Vorinstanz; Beklagten; Begutachtung; Psychiatrische; Person; Verhalten; Vertrauensärztlich; Recht; Urteil; Mobbing; Krank; Persönlichkeitsverletzung; Missbräuchlich; Feststellungen; Verletzt; Vertrauensärztliche; Psychiatrischen; Angefochtenen; ärztlichen; VISCHER; Psychische; Untersuchung
115 V 437Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages. Berechnung der Kündigungsfrist gemäss Art. 336c Abs. 2 OR (Erw. 2c und 3). - Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber für die Dauer der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach Art. 336c Abs. 2 Satz 2 OR Arbeit anzubieten, wenn er für diese Zeit einen Lohnanspruch erheben will (Erw. 5 und 6). Arbeit; Kündigung; Kündigungsfrist; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Beschwerde; Arbeitsverhältnisses; Beschwerdeführerin; Verlängert; Lohnanspruch; Arbeitnehmers; Verlängerten; Kündigungsschutz; Arbeitsvertrag; Arbeitslosen; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitgebers; Firma;Aufgr; Verzug; Vorliege; Endtermin; Krankheit; Gesetzlich; Kantons; Verlängerung; Versicherungsgericht; Arbeitsrecht
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