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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 324 CCS dal 2021

Art. 324 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 3241E. Protezione della sostanza del figlio / I. Misure opportune

E. Protezione della sostanza del figlio

I. Misure opportune

1 Se la diligente amministrazione non è sufficientemente garantita, l’autorità di protezione dei minori ordina le misure opportune per la protezione della sostanza del figlio.

2 Essa può segnatamente dare istruzioni per l’amministrazione e, se i rapporti e i rendiconti periodici non bastano, ordinare il deposito o la prestazione di garanzie.

3 Le disposizioni sulla protezione del figlio s’applicano per analogia alla procedura e alla competenza.


1 Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 25 giu. 1976, in vigore dal 1° gen. 1978 (RU 1977 237; FF 1974 II 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 324 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEKES 2021 939Anzehrung des Kindesvermögens

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.16Verwaltung des KindsvermögensBeschwerde; Verwaltung; Kindes; Beiständin; Verwaltungsgericht; Entscheid; Kindsvermögen; Genugtuung; Kindesvermögen; Verwalten; Kindsmutter; Recht; Schenkungen; Familie; Bundesgericht; Frist; Solothurn; Kindsvermögens; Konten; Verteilt; Aufgabe; Region; Angefochtenen; Sorgfältig; Superprovisorisch; Verwalten; Bestehenden; Wesentlichen; Vorgenommen; Entscheids
SOVWBES.2017.116KindesschutzmassnahmenBeschwerde; Vater; Beschwerdeführer; Beistand; Recht; Kindes; Mutter; Schwester; Tochter; Verwaltung; Beistands; Aufenthalt; Obhut; Entscheid; Aufenthalts; Verfahren; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Familie; Eltern; Kindsvater; Kontakt; Interesse; Verfahrens; Beschwerdeführers; Interessen; Bundesgericht; Wohne
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 70Mobbing; missbräuchliche Kündigung; Persönlichkeitsverletzung; Genugtuung (Art. 336 OR, Art. 328 OR und Art. 49 OR). Missbräuchliche Kündigung bei Mobbing (E. 2)? Die Aufforderung an eine arbeitsunfähige Arbeitnehmerin, sich bei einem Psychiater vertrauensärztlich begutachten zu lassen, verletzt deren Persönlichkeit ohne besondere Umstände nicht schwer (E. 3). Arbeit; Kündigung; Persönlichkeit; Vorgesetzte; Vorgesetzten; Vorinstanz; Beklagten; Begutachtung; Psychiatrische; Person; Verhalten; Vertrauensärztlich; Recht; Urteil; Mobbing; Krank; Persönlichkeitsverletzung; Missbräuchlich; Feststellungen; Verletzt; Vertrauensärztliche; Psychiatrischen; Angefochtenen; ärztlichen; VISCHER; Psychische; Untersuchung
115 V 437Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages. Berechnung der Kündigungsfrist gemäss Art. 336c Abs. 2 OR (Erw. 2c und 3). - Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber für die Dauer der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach Art. 336c Abs. 2 Satz 2 OR Arbeit anzubieten, wenn er für diese Zeit einen Lohnanspruch erheben will (Erw. 5 und 6). Arbeit; Kündigung; Kündigungsfrist; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Beschwerde; Arbeitsverhältnisses; Beschwerdeführerin; Verlängert; Lohnanspruch; Arbeitnehmers; Verlängerten; Kündigungsschutz; Arbeitsvertrag; Arbeitslosen; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitgebers; Firma;Aufgr; Verzug; Vorliege; Endtermin; Krankheit; Gesetzlich; Kantons; Verlängerung; Versicherungsgericht; Arbeitsrecht
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