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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 323CPC from 2021

Art. 323 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 323 Cross objections

Cross objections are not admissible.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 323 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220074RechtsöffnungRecht; öffnung; Rechtsöffnung; Gesuch; Gesuchsgegner; Kinder; Vorinstanz; Beschwerde; Unterhalt; Verlust; Verlustschein; Definitive; Ehefrau; Sozialhilfe; Eingabe; Provisorische; Trete; Akten; Stellung; Gläubiger; Noven; Verfügung; Schriftenwechsel; Rechtsöffnungstitel; Verfahren; Entscheid; Gemeinwesen; Gesuchsgegners; Partei; Gungen
ZHRT180227RechtsöffnungGesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; Recht; Kinderunterhalt; Unterhalt; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Zahlung; Betreibung; Partei; Parteien; Schuld; Kinderunterhaltsbeiträge; Eheliche; Zahlungen; Unterhaltsbeiträge; Kinderunterhaltszahlungen; Bezahlt; Nacheheliche; Unterhaltszahlung; Beschwerdeverfahren; Höhe; Parteientschädigung; Anrechnung; Bezahlte; Urteil; Aufstellung; Gesuchsgegners
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