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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 323SCC from 2022

Art. 323 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 323

399

The following persons are liable to a fine:

1. a debtor who is not present or has not appointed a representative to be present at the seizure of or the recording of an inventory of his assets of which he has been given lawful notice (Art. 91 para. 1 no 1, 163 para. 2 and 345 para. 1400 DEBA401);

2. a debtor who fails to disclose his assets including those not in his possession, or his claims and rights against third parties to the extent required to obtain satisfaction by seizure or to implement an attachment (Art. 91 para. 1 para. 2 and 275 DEBA);

3. a debtor who fails to fully disclose his assets including those not in his possession, or his claims and rights against third parties on the recording of an inventory of assets (Art. 163 para. 2, 345 para. 1402 DEBA);

4. a debtor who fails to disclose or make available all his assets to the Bankruptcy Office (Art. 222 para. 1 DEBA);

5. a debtor who does not make himself available to the bankruptcy administrator during the bankruptcy proceedings unless he has special permission to be excused this duty (Art. 229 para. 1 DEBA).

399 Amended by Annex No 8 of the FA of 16 Dec. 1994, in force since 1 Jan. 1997 (AS 1995 1227 1307; BBl 1991 III 1).

400 Now Art. 341 para. 1.

401 SR 281.1

402 Now Art. 341 para. 1.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 323 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU210082Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Unentgeltliche; Gesuch; Einkommen; Rechtspflege; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Gesuchs; Verfahren; Rungen; Unentgeltlichen; Rechtsverbeiständung; Recht; Vorprozessual; Klage; Entscheid; Vorprozessuale; Hauptsache; Beweis; Partei; Einkommens; Gericht; Orbereitung; Mittellosigkeit; Einzuleitende; Beschwerdeverfahren; Unterlagen; BGer
ZHPS190097Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Beschwerdeführer; Betreibung; Vorinstanz; Betreibungs; SchKG; Betreibungsamt; Recht; Entscheid; Beschwerdeführers; Auskunft; Pfändung; Auskunfts; Verfahren; Auskunftspflicht; Vorinstanzlich; Müsse; Verfügung; Partei; Vorinstanzliche; Pfändungsvollzug; Konkurs; Schuldner; Erwägungen; Begründet; Einkommen; Aufsichtsbehörde; Vorinstanzlichen; Vermögens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 IV 54Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Wer seiner Pflicht zur Erteilung von Auskünften nach Art. 21 Abs. 4 VStV (SR 642.211) nicht oder nur ungenügend nachkommt, macht sich einer Übertretung i.S. von Art. 62 Abs. 1 lit. a VStG schuldig, ohne dass noch eine konkrete Gefährdung der Durchführung der Steuer nachgewiesen werden muss. Steuer; Jahresrechnung; Verrechnungssteuer; Geschäftsjahr; Pflicht; Geschäftsjahre; Belege; Verfahren; Vorinstanz; Formular; Geschäftsjahres; Verzögerung; Handlung; Gesellschaft; Kontrolle; Amtliche; Busse; Urteil; Unterlagen; Einzureichen; Rechnungsabnahme; Abschrift; Obergericht; Generalversammlung; Frist; Unterzeichnete; Schrieb; Aufstellung; Gefahr; Entscheid
106 IV 279Ungehorsam des Schuldners im Betreibungsverfahren. Art. 323 StGB geht als Sondervorschrift dem Art. 292 StGB vor, sofern das Verhalten des Schuldners von der ersteren Bestimmung erfasst wird. Andernfalls ist es nach Art. 292 StGB zu ahnden. Pfändung; Schuldner; Vorladung; Schuldners; Ungehorsam; SchKG; Beschwerdeführer; Wiederholt; Pfändungsankündigung; Vertreten; Obergericht; Verfahren; Vorinstanz; Betreibungsamt; Rechtlich; Genügend; Wiederholte; Amtslokal; Nichtigkeitsbeschwerde; Polizeirichteramt; Amtliche; Verfügung; Tatbestand; Kantons; Nichtbefolgung; Übertretung; Auskunft; Aufforderung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.27 Urteil; Bundes; Kammer; Bundesstrafgericht; Gericht; Berufung; Bundesstrafgerichts; Probezeit; Schriftlich; Beschwerde; Partei; Begründet; Urteils; Stück; Verfahren; Mehrfache; StBOG; Verurteilte; Konkurs; Asservat; Einzelrichter; Eidgenossenschaft; Bedingte; Mündlich; Parteien; Wird; StPO;
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