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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 322 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 322 Resposta al recurs

1 L’instanza da recurs trametta il recurs a la cuntrapartida per ch’ella possia prender posiziun en scrit, nun ch’il recurs saja evidentamain inadmissibel u evidentamain nunmotivà.

2 Per la resposta al recurs vala il medem termin sco per il recurs.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 322 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230055RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Verfügung; Partei; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Zürich; Wiedergutzumachenden; Prozessleitende; Kanton; Wiedergutzumachender; Reichen; Treten; Frist; Oberrichter; Rechtsöffnungsgesuch; Botschaft; Droht; Betreibung; Staats; Gemeindesteuern; Gesuchsgegners; Parteientschädigungen; Endentscheid; Verfügungen; Drohenden
ZHRT230054RechtsöffnungGesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; öffnung; Vorinstanz; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Zungsentscheid; Schlussrechnung; Einschätzungsentscheid; Gemeindesteuern; Entscheid; Staats; Definitive; Akten; Gesuchstellern; Bundesgericht; Betreibung; Partei; Beschwerdeverfahren; Frist; Steueramt; Einsprache; Urteil; Zürich; SchKG; Kanton; Rechtsöffnungstitel; Oberrichter; Inhaltlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190006Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 1. April 2019 (BA190002-L)Beschwerde; Aufsicht; Beschwerdeführer; Obergericht; Verwaltungskommission; Begründung; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Kommentar; Bezirksgericht; Eingabe; Kantons; Entscheid; Verfahrens; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Beschluss; Vorinstanzliche; Kommentar-Hauser/Schweri/Lieber; Oberrichterin; Begründet; Ziffer; Erweist; Schriftlich; Erwägungen; Formulierung; Anträge; Anwaltlich
ZHVB180011Aufsichtsbeschwerde gegen einen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid eines Bezirksgerichts vom 27. August 2018 (BA180006-...)Schwerde; Beschwerde; Grundbuch; Bezirksgericht; Beschwerdeführerin; Grundbuchamt; Aufsicht; Recht; Antrag; Beschluss; Aufsichtsbehörde; Grundbuchs; Rechtsmittel; Verwaltungskommission; Grundbuchsperre; Betreibungsamt; Grundbuchamtes; Obergericht; Begehren; Vorsorglichen; Massnahmen; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Gesuch; Verfügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 501 (4A_374/2013)Art. 106 ZPO, Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Auferlegung der Parteientschädigung an den Kanton im Rechtsmittelverfahren um unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Ob die ZPO in einem (Rechtsmittel-)Verfahren um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege eine Grundlage für die Auferlegung der (vollen) Parteikosten an den Kanton als unterliegende Partei bietet, stellt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar (E. 1.3). Obsiegt die um unentgeltliche Rechtspflege nachsuchende Partei im Beschwerdeverfahren, ist ihr vom Kanton die volle Parteientschädigung auszurichten (E. 4). Recht; Beschwerde; Partei; Unentgeltliche; Rechtspflege; Kanton; Verfahren; Vorinstanz; Unentgeltlichen; Beschwerdeverfahren; Entschädigung; Entscheid; Beschwerdeführerin; Parteien; Bundesgericht; Parteientschädigung; Partei; Parteikosten; Aufwand; Urteil; Schlichtungsbehörde; Zivilprozess; Gesuch; Rechtsfrage; Verfahrens; Vollen; Schibler; Rechtsmittel; Fürsprecher; Honorar
96 II 266Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sachverständige; Gesuch; Vorsorgliche; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Beschwerde; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; örtlich; Beschwerdeführer; Ablieferung; Zuber; Werkes; Nichtigkeitsbeschwerde; Angefochten; Heimgartner; Vorgesehene; Nichtigkeitsklage; Zuständigkeit; Appellationshof; Urteil; Massnahme; Kanton

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Martin H.SterchiBerner Kommentar, Schweizerische Zivilpro- zessordnung2012
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