1 Die Aktiven werden in der Regel durch Eintreibung oder Verkauf der Forderungen, durch freihändigen Verkauf oder öffentliche Versteigerung der übrigen Vermögenswerte einzeln oder gesamthaft verwertet.
2 Die Liquidatoren bestimmen im Einverständnis mit dem Gläubigerausschuss die Art und den Zeitpunkt der Verwertung.
2. Verpfändete GrundstückeKanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS110180 | Pfändungsvollzug | Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; Entscheid; Pfändung; Zahlung; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlag; Winterthur; SchKG; Kammer; Bezirksgericht; Betrag; Obergericht; Vorinstanz; Beschwerdegegner; Forderung; Rechtsvorschlages; Beilage; Referenznummer; Kanton; Betrage; Bundesgericht; Rückzahlung; Kopie; Widerruf; Dungsvollzug; Inkasso |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5205/2018 | Mehrwertsteuer | Liquidation; Beschwerde; Liquidationsergebnis; Aktiven; Faktisch; MWSTG; Sachwalter; Beschwerdeführer; Faktische; Liquidator; Urteil; Mehrwertsteuer; Recht; Konkurs; Gesellschaft; Steuer; Forderung; Liquidatoren; Liquidationsergebnisses; Liquidatorenhaftung; Beginn; Sachwalterinventar; Veräusserung; AMWSTG; Bilanz; Faktischen; Urteile; Inventar; Wäre |