D. Beni liberi
I. Liberalità
1 I genitori non possono adoperare i redditi della sostanza che il figlio ha ricevuto sotto questa espressa condizione o che gli fu data perché frutti interesse a suo favore, o come libretto di risparmio.
2 L’amministrazione di questi beni da parte dei genitori può essere esclusa soltanto se espressamente stabilito all’atto della liberalità.
1 Nuovo testo giusta il n. I 1 della LF del 25 giu. 1976, in vigore dal 1° gen. 1978 (RU 1977 237; FF 1974 II 1).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ180080 | Vorsorgeauftrag/Begutachtung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bezirk; Bezirksrat; Verfahren; Aktien; Begutachtung; Ziffer; Gutachter; Interesse; Verfahrens; Beschluss; Vorsorgeauftrag; Genden; Entscheid; Person; Vernehmlassung; Verfahrensbeteiligte; Interessen; Dispositiv; Horgen; Urteil; Vorliegenden; Umstritten; Foundation; Eigentum; Gehör; Fall |
ZH | PS160067 | Schätzung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Schätzung; Beschwerde; Betreibung; Betreibungs; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Betreibungsamt; Beschwerdeführerin; Pfändung; Aufsichtsbehörde; Neuschätzung; SchKG; Recht; Entscheid; Wirtschaft; Müsse; Lastenbereinigung; Befangenheit; Bundesgericht; Rüti; Verwertung; Grundstücke; Pfandverwertung; Liegende; Sachverständige; Abgewiesen; Ordne; Entschieden |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | KV.2020.1 (SVG.2020.268) | Kantonale bedarfsabhängige Sozialleistungen: Berücksichtigung des Kindesvermögens bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens | Beschwerde; Kindes; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Kindesvermögen; Vermögen; Werden; Sozialhilfe; Abhängig; Beschwerdeführerinnen; Haushalt; Bedarfsabhängige; Kindesvermögens; Kanton; Sozialleistungen; Vermögens; Bedarfsabhängigen; Beschwerdegegnerin; Einkommen; Kantonale; Unterhalt; Anrechenbare; Ausbildung; Erträge; Entscheid; Leistung; Basel-Stadt; Eltern; Verwendung; Billig |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 II 495 | Art. 9 und 80e lit. b IRSG; Art. 69 BStP; Anwaltsgeheimnis; Zulässigkeit kantonaler Rechtsmittel gegen Zwischenentscheide im Rechtshilfeverfahren; Entsiegelung und Durchsuchung von bei einem Anwalt beschlagnahmten Daten. Ein Entscheid über die Entsiegelung von Daten, die zum Zwecke der Rechtshilfe beschlagnahmt worden sind, ist ein Zwischenentscheid im Rechtshilfeverfahren (E. 3). Die Aufzählung von unmittelbaren und nicht wieder gutzumachenden Nachteilen in Art. 80e lit. b Ziff. 1 und 2 IRSG ist abschliessend (E. 5a - d). Enthält ein Datenträger auch Daten, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, so muss der Entsiegelsrichter selbst jene Daten ausscheiden, die durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind. Eine Zwischenverfügung des Entsiegelsrichters, welche die Ausscheidung durch die Rechshilfe- und Untersuchungsbehörden anordnet, greift in das Anwaltsgeheimnis ein (E. 5e/aa). Sie ist trotzdem nicht selbständig anfechtbar (E. 5e/bb-dd). | Recht; Anwalt; Anwalts; Anwaltsgeheimnis; Rechtshilfe; Entsiegelung; Entscheid; Beschwerde; Kammer; Selbstständig; Rechtsmittel; Daten; Rechtshilfeverfahren; Beschwerdeführer; Bezirksanwaltschaft; Nachteil; Verfahren; Mittelbar; Informationen; Fälle; Durchsuchung; Bundesgericht; Zwischenverfügung; Untersuchung; Gutzumachen; Anfechtbar; Kantonale; Unmittelbar; Gutzumachende; Unmittelbare |